Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Vorhabenträger DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH hat einen Antrag auf Änderung vor Fertigstellung des Planfeststellungsbeschlusses vom 31.08.2015 in der Fassung des Ergänzungsbeschlusses vom 03.05.2018 gestellt. Gegenstand des Vorhabens ist die Verschiebung der CEF-Maßnahme 3.3, die einen Teilverlust und die Beeinträchtigung von einem Jagdhabitat für Fledermäuse im Bereich des Querungsbauwerks Mittelhof bei Großenbrode ausgleichen soll. Die Maßnahme kann nicht, wie planfestgestellt, umgesetzt werden. Die Maßnahmenfläche wird deshalb ca. 300 Meter nach Süden verschoben und liegt so in der südöstlichen Ecke einer bisherigen Ackerfläche. Es handelt sich bei der Maßnahme um die Anlage eines Kleingewässers mit umgrenzender Staudenflur auf einer Fläche von insgesamt 0,07 ha. Die zu entwickelnden Lebensräume sowie die Größe des neu anzulegenden Kleingewässers sind identisch mit der planfestgestellten Maßnahme. Die Maßnahme ist gemäß Planfeststellungsunterlage vorgezogen, d.h. ein Jahr vor Gehölzfällung, herzustellen. Die Trassierung des Straßenausbaus sowie die planfestgestellten Eingriffsgrenzen bleiben durch die Verschiebung der Maßnahme unverändert. Andere Maßnahmen sind von der Änderung nicht betroffen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (MWVATT-SH)
Amt für Planfeststellung Verkehr (APV)
Hopfenstr. 29
24103
Kiel
Schleswig-Holstein
Deutschland
E-Mail: | planfeststellung@wimi.landsh.de |
URL: | https://www.schleswig-holstein.de/apv |
Datum der Entscheidung
06.06.2023