Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Fa. BraSa Baustoffhandel GmbH, Am Holzbach 33, 48231 Warendorf hat als Vorhabenträgerin die Genehmigung zur Nachentsandung innerhalb der planfestgestellten Nassentsandung der Fläche „Twillingen“ in Sassenberg, Gemarkung Füchtorf, Flur 149, Flurstücke 32 tlw., 34, 38 tlw., 42, 114 und 115 tlw. beim Kreis Warendorf, Amt für Umweltschutz und Straßenbau, Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf beantragt. Der Eingriff ist auf die zusätzliche Sandentnahme von Norden nach Süden aus dem planfestgestellten, aber noch nicht vollständig ausgebeuteten Altsee „Twillingen“ durch einen Saugbagger begrenzt. Untersuchungen haben die Qualität weiterer Sande sowie ihre räumliche Verteilung ermittelt, nach denen bei optimierter Lagerstättennutzung ein zusätzlich gewinnbares Sandvorkommen von rd. 85.000 m³ zu erwarten ist. Hierzu soll die planfestgestellte, aber noch nicht erreichte Seesohle mit einer Fläche von ca. 4,7 ha um rd. 2 m vertieft werden. Die bestehenden Abbaugrenzen werden nicht verändert, noch unerschlossene Flächen werden nicht abgebaut. Die planfestgestellten Anforderungen an die Erstellung standsicherer Böschungen werden eingehalten. Die Nachentsandung fügt sich in den bestehenden Betriebsablauf vollständig ein. Die zusätzliche Vertiefung ab voraussichtlich Ende 2023 wirkt sich ähnlich aus wie die Fortführung der zulässigen Entsandung, bei der das bereits planfestgestellte zulässige Sohlniveau noch nicht erreicht ist. Die erwartete zusätzliche Dauer der Nachentsandung von 12 bis 18 Monaten ist fachlich und vor dem Hintergrund der Gesamtentsandungsdauer vernachlässigbar. Durch die geplante Nachentsandung innerhalb einer vorhandenen Seefläche entfällt der auf sonstigen Flächen unvermeidbare Eingriff in bestehende ökologische Strukturen mit seinen üblichen Folgen. Der von der Planung betroffene Nordbereich des vorhandenen Sees wird im Biotopkataster des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW - LANUV NRW - als BK-3914-0019 „Nördlicher Teil einer Sand-Nassabgrabung in der Bauerschaft Twillingen“ geführt. Das formulierte Ziel „Schutz eines lokal bedeutsamen Rasthabitats für durchziehende Wat- und Wasservögel, Integration von Artenschutzbelangen in den Abgrabungsbetrieb, insbesondere Förderung und Entwicklung von Flachwasserzonen, Steilufern und vegetationsarmen Sandflächen als Refugium gefährdeter Tierarten“ wird jedoch nicht beeinträchtigt, da die Abbautätigkeiten in der Vergangenheit, die zu dieser Ausweisung geführt haben, ohnehin fortgesetzt werden können. Ein Zusammenwirken der Auswirkungen des geplanten Vorhabens mit Auswirkungen anderer bestehender oder zugelassener Vorhaben der Fa. BraSa Baustoffhandel GmbH oder Dritter findet nicht statt. Änderungen des umgebenden Grundwassers und des Seewasserspiegels gehen mit der Seevertiefung nicht einher. Eine zusätzliche Betroffenheit von Menschen und Tieren wird nicht eintreten. Ein Störfall-, Unfall- und Katastrophenrisiko besteht nicht. Die Auswirkungen sind als nicht schwer und nicht komplex einzustufen. Der Eingriff in Natur und Landschaft wird durch die bereits planfestgestellten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch weiterhin ausgeglichen. Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Warendorf
Untere Bodenschutzbehörde
Waldenburger Str. 2
48231
Warendorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | reinhard.winkelkoetter@kreis-warendorf.de |
Telefon: | 02581/53-6650 |
Fax: | 02581/53-96650 |
URL: | www.kreis-warendorf.de |
Datum der Entscheidung
28.09.2023