Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Gemeinde Buch am Erlbach plant einen Gewässerausbau (des Erlbaches) in Form der Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens mit einem Rückhaltevolumen von 9 000 m³ auf den Grundstück Fl.Nrn. 682/0, 682/2, 683/0, 671/0, 667/2, 706/4 der Gemarkung Buch am Erlbach, Gemeinde Buch am Erlbach. Das geplante Hochwasserrückhaltebecken wird auf dem Gelände einer ehemaligen Fischzuchtanlage errichtet. Ein im Westen gelegener Feldweg wird aufgelassen und zu einem Damm erhöht. Das ursprüngliche Gelände wird weitgehend belassen. Nur in einem Teilbereich des Beckens muss eine Abgrabung erfolgen. Der Damm wird als ein geschüttetes Absperrbauwerk, bestehend aus einem dichtenden Teil im Staudamminneren und einem stützenden Teil der Dammschüttung, ausgeführt. Ggf. muss der Damm auf den gemäß geotechnischen Bericht einzubauenden Lehmschlag der Bodengruppen TM und TL mittels Gründungspolster (Vlies/Geogitter Kombination GRK 3 auf Erdplanum) gegründet werden. Um die Dichtigkeit des Dammes zu gewährleisten, wird die wasserseitige Dammschulter mit einer bindigen Deckschicht (kf ≤ 10-8 m/s) der Stärke 40 cm verstärkt. Außerdem wird der komplette Damm mit einer mind. 20 cm mächtigen Oberbodenschicht abgedeckt und begrünt. Die Böschungsneigungen variieren zwischen 1:1,5 bis 1:3. Die Hochwasserentlastung erfolgt über eine überströmbare Dammscharte. Die Breite der Dammscharte beträgt 20 m. Die Entlastung wird mit Wasserbausteinen gepflastert (Steinsatz aus Kalkstein-Dolomit, auf Beton verlegt / verfugt, Fugen im oberen Drittel mit Humus gefüllt). Laut den hydraulischen Nachweisen müsste kein Tosbecken ausgebildet werden. Jedoch wird zur Abflussbremsung und damit zur Vergleichmäßigung des Abflusses ein Tosbecken (Länge 5,0 m, Eintiefung 0,40 m) errichtet. Das Wasser gelangt vom Tosbecken über den Hartbeckerforstgraben in den Erlbach. Der Abfluss wird auf 0,2 m³/s gedrosselt und wird über den Hartbeckerforstgraben in den Erlbach geleitet. Dazu ist ein Drosselbauwerk, bestehend aus einer Rohrdrossel DN 500, vorgesehen. Zur Abflussregulierung kommt ein Spindelschieber zum Einsatz. Die Öffnungshöhe des Schiebers beträgt ca. 13 cm. Am Unterlauf des Auslasses wird eine Sohlpflasterung angeordnet. Vor dem Grundablass wird ein räumlicher Rechen angeordnet. Die Fläche des Rechens beträgt 3,20 m². Auf eine Treibgutsperre wird verzichtet. Der Damm wird mit einer befahrbaren Krone von 3,5 m Breite zuzüglich 2 x 0,50 m Bankett errichtet und ist dadurch mit normalen Nutzfahrzeugen befahrbar. Die befahrbare Krone wird auf einer ca. 30 cm dicken Schottertragschicht errichtet.
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Raumbezug
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Datum der Entscheidung
17.12.2019