Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Bekanntgabe gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1
des Gesetzes über
die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
im Änderungsgenehmigungsverfahren für die Änderung des Heizwerkes durch Neubau eines Kesselhauses und der Betrieb zweier Holzkessel am Standort Germersheim der Firma Nolte Möbel GmbH & Co.KG in Germersheim



Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd gibt als zuständige Behörde gemäß
§ 5 Absatz 2 UVPG bekannt, dass im Rahmen des Verfahrens für die Änderung des Heizwerkes durch Neubau eines Kesselhauses und der Betrieb zweier Holzkessel am Standort Germersheim der Nolte Möbel GmbH & Co.KG eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.

Die allgemeine Vorprüfung gem. § 9 Abs. 3 Ziffer 2 i.V.m. § 7 UVPG ergibt, dass das Vorhaben nach Einschätzung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.

Somit wird festgestellt, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung auf Grundlage eines UVP-Berichtes gem. § 16 UVPG erforderlich ist.

Wesentliche Gründe der Entscheidung sind:
Es entstehen keine zusätzlichen Luftschadstoffemissionen, da die neue Anlage eine geringere Feuerungswärmeleistung aufweist und strengere Grenzwerte gegenüber der Altanlage gelten.
Es entstehen keine zusätzlichen Abwässer.
Es entstehen keine neuen Abfallströme. Der wesentliche Abfallstrom (Aschen) wird durch den Einsatz moderner Technik (verbesserte Verbrennungstechnik) reduziert und die Energieeffizienz erhöht.
Durch den Neubau der Anlage entstehen nur irrelevante zusätzliche Lärmimmissionen.
Die Altanlage wird zurückgebaut.
Der Neubau betrifft nur bereits versiegelte Flächen.
Zusätzliche natürliche Ressourcen müssen nicht genutzt werden.
Schützenwerte Bereiche werden nicht beeinträchtigt.

Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Az.: 8930 GER 025:314
Neustadt an der Weinstraße, den 23.12.2019
In Vertretung




Christian Staudt

UVP-Kategorie

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

Klimaschutzministerium (MKUEM)
SGD-Süd (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Süd)

Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt an der Weinstraße
Postfach 100262
67402 Neustadt an der Weinstraße
Rheinland-Pfalz
Deutschland

E-Mail: poststelle@sgdsued.rlp.de
Telefon: 06321 99-0
Fax: 06321 99-2900
URL: www.sgdsued.rlp.de

Datum der Entscheidung

23.12.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2019-11-29 Bekanntmachung UVP Vorprüfung Nolte ( 2019-11-29 Bekanntmachung UVP Vorprüfung Nolte.docx )