Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Grundwasserentnahme auf den Grundstücken Fl.Nrn. 388 und 552 Gemarkung Willmars und Fl.Nr. 26 der Gemarkung Forst Ostheim v. d. Rhön

Beschränkte Erlaunbnis nach § 10 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. Art. 15 des Bayer. Wassergesetzes (BayWG).

Der Wasserzweckverband Willmarser Gruppe beantragte mit Schreiben vom 19.02.20 und 23.10.20 die wasserrechtliche Erlaunbnis zur Entnahme von Grundwasser für die Trinkwasserversorgung des Verbandsgebietes Willmarser Gruppe.

Für diese Maßnahme war nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl: I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 08.09.2017 (BGBl. I S 3370), i. V. m. Anlagen 1 und 3 zum UVPG zu prüfen, ob mögliche Umweltauswirkungen des Vorhabens die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig machen.

Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass keine schädlichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und daher eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Umweltamt
Landratsamt Rhön-Grabfeld
König, Eva, Frau

Spörleinstr. 11
97616 Bad Neustadt an der Saale
Bayern
Deutschland

E-Mail: eva.koenig@rhoen-grabfeld.de
Telefon: +49 9771 94-351
Fax: +49 9771 94-81 351
URL: http://www.rhoen-grabfeld.de

Datum der Entscheidung

09.12.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

01.03.2019_Bekanntmachung_Grundwasserentnahme_WZV_Willmarser Gruppe ( 01.03.2019_Bekanntmachung_Grundwasserentnahme_WZV_Willmarser Gruppe.docx )