Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Planfeststellungsverfahren für den Neubau und den Betrieb der 380-kV-Leitung Emden (Ost) – Conneforde (Höchstspannungsfreileitungs- und Erdkabelabschnitte) inklusive der notwendigen Kabelübergabeanlagen sowie dem Rückbau der bestehenden 220-kV-Leitung Emden/Borssum - Conneforde Die TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth hat für das oben genannte Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den §§ 15 bis 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Stabsstelle Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Für das Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 6 UVPG in Verbindung mit Ziffer 19.1.1 der Anlage 1 zum UVPG. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Stadt Emden in den Gemarkungen Borssum, Petkum und Widdelswehr, in der Gemeinde Moormerland in den Gemarkungen Hatshausen, Oldersum und Boekzetelerfehn, in der Gemeinde Uplengen in den Gemarkungen Großoldendorf, Meinersfehn, Neudorf, Neufirrel, Oltmannsfehn und Poghausen, in der Gemeinde Ihlow in den Gemarkungen Riepsterhammrich und Simonswolde, in der Gemeinde Großefehn in den Gemarkungen Bagband, Fiebing, Strackholt und Timmel, in der Stadt Wiesmoor in der Gemarkung Zwischenbergen, in der Gemeinde Zetel in der Gemarkung Neuenburg, in der Gemeinde Bockhorn in der Gemarkung Bockhorn, in der Stadt Varel in der Gemarkung Varel-Land, in der Gemeinde Wiefelstede in der Gemarkung Wiefelstede sowie in der Stadt Westerstede in der Gemarkung Westerstede beansprucht. Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist die Errichtung und der Betrieb der ca. 61 Kilometer langen 380-kV-Leitung (Höchstspannungsfreileitungs- und Erdkabelabschnitte) zwischen dem im Bau befindlichen Umspannwerk Emden_Ost und dem bereits bestehenden Umspannwerk Conneforde inklusive der notwendigen Kabelübergangsanlagen sowie dem Rückbau der bestehenden 220-kVLeitung Emden/Borssum – Conneforde. Im Rahmen ihrer Pflichten aus § 12 EnWG beabsichtigt die TenneT TSO GmbH das 380-kV-Höchstspannungsnetz in der Region Nordwest-Niedersachsen entsprechend der prognostizierten Nachfrage bedarfsgerecht auszubauen. Der Raum Ostfriesland ist gekennzeichnet durch einen starken Zubau von Onshore-Windenergie, darüber hinaus werden drei Offshore-Netzanbindungssysteme (BorWin3, DolWin5 und DolWin6) an den Netzverknüpfungspunkt (NVP) Emden_Ost angeschlossen. Die vorhandene Netzstruktur mit der 220-kV-Leitung von Conneforde nach Emden/Borssum ist nicht ausreichend, um diese stark steigenden Einspeisemengen abzutransportieren. Die bestehende 220-kV-Leitung hat eine (n-1)-sichere Übertragungskapazität von ca. 360 Megavoltampere (MVA). Im Raum Emden werden jedoch innerhalb der nächsten 10 Jahre ca. Erneuerbare Energien (EE) in Höhe von 2.700 MVA Offshore- und ca. 1600 MVA Onshore-Einspeiseleistung zusätzlich angeschlossen, welche aus der Region abtransportiert werden müssen. Als Kernstück des kapazitiven Ausbaus in der Region Ostfriesland ist der Neubau einer 380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen den Umspannwerken (UW) Emden_Ost im Stadtgebiet von Emden und dem Umspannwerk (UW) Conneforde vorgesehen. Der Gesetzgeber hat die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den Bedarf für das geplante Vorhaben gesetzlich festgestellt. In der Anlage zum Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) ist das 380-kV-Neubauvorhaben Emden_Ost – Conneforde unter Nr. 34 aufgeführt. Darüber hinaus eröffnet § 4 des BBPlG in Verbindung mit der „F-Kennzeichnung“ die Möglichkeit, Teilabschnitte der Freileitung als Pilotprojekt für Erdkabel zur Höchstspannungs-Drehstrom-Übertragung auszuführen. Die plangegenständliche Leitung beginnt im Stadtgebiet von Emden, verläuft durch die Gemeinden Moormerland und Uplengen im Landkreis Leer, die Gemeinden Ihlow und Großefehn sowie der Stadt Wiesmoor im Landkreis Aurich, die Gemeinden Zetel und Bockhorn sowie der Stadt Varel im Landkreis Friesland sowie die Gemeinde Wiefelstede und die Stadt Westerstede im Landkreis Ammerland. Die Planfeststellungsunterlagen lagen in der Zeit vom 06.03.2018 bis einschließlich 05.04.2018 in folgenden Kommunen aus: Gemeinde Bockhorn, Gemeinde Großefehn, Gemeinde Ihlow, Gemeinde Moormerland, Gemeinde Uplengen, Gemeinde Wiefelstede, Gemeinde Zetel, Stadt Emden, Stadt Varel, Stadt Westerstede, Stadt Wiesmoor. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte sich bis einschließlich 22.05.2018 zu der Planung äußern. Die möglicherweise durch das Vorhaben berührten Träger öffentlicher Belange wurde bis zum 22.05.2018 die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben. Im Falle von Abweichungen ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich (§ 27a Abs. 1 Satz 4 VwVfG). Die Vorhabenträgerin hat ihre ursprüngliche Planung mit Unterlagen vom 30.10.2018 u.a. aufgrund der zur seinerzeitigen Auslegung vorgetragenen Stellungnahmen und Einwendungen geändert, ergänzt und aktualisiert. Die 1. Deckblattänderung betrifft im Wesentlichen: • Festlegung des Bauablauf unter Berücksichtigung der Bauzeitenbeschränkung im „Fehntjer Tief“ zur Teilinbetriebnahme der 380-kV-Leitung Emden_Ost – Conneforde im Bereich des „Fehntjer Tief“ • Errichtung von zwei Provisorien mit Zuwegungen • Änderung von Masttypen, Anpassung von Zuwegungen Den betroffenen Privatpersonen, Trägern öffentlicher Belange und Verbänden wurde Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Unterlagen der 1. Deckblattänderung gegeben. Zur 1. Deckblattänderungen liegen 15 Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange und 5 Einwendungen von Privatpersonen vor. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Einwendungen und Stellungnahmen entsprechen im Wesentlichen denen der Stellungnahmen und Einwendungen zur ursprünglichen Auslegung. Der Erörterungstermin fand am 11.12.2018 und 12.12.2018 in Leer statt. Die Vorhabenträgerin hat ihre Planung aufgrund der Weiterentwicklung des Kenntnis- und Planungsstandes weiter optimiert und am 06.03.2019 eine 2. Änderung des Plans für die Leitungsführung zwischen den Masten Nr. 38 und Nr. 53 vorgelegt, um eine bessere landwirtschaftliche Nutzungsmöglichkeit der betroffenen Grundstücke zu ermöglichen. Die 2. Deckblattänderung umfasst kleinräumige Verschiebungen von neun Masten zwischen Mast 38 und Mast 53 überwiegend auf Wunsch der jeweiligen Eigentümer einschließlich damit verbundener Änderungen an den Arbeits- und Seilzugflächen und den Masttypen sowie eine notwendige Masterhöhung und teilweise einer Anpassung von Zuwegungen. Den betroffenen Privatpersonen und Trägern öffentlicher Belange und Verbänden wurde Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Unterlagen der 2. Deckblattänderung eingeräumt. Von den 48 von der Mastverschiebung Betroffenen erklärten zwei ihr Einverständnis. Drei verwiesen im Wesentlichen ihre Stellungnahmen und Einwendungen zur ursprünglichen Auslegung. Von den übrigen erfolgte keine Rückmeldung. Die 3. Deckblattänderung vom 31.05.2019 umfasst klarstellende Änderungen oder Anpassungen verschiedener Planunterlagen unter Berücksichtigung der 1. und 2. Deckblattänderung, u.a. die Anpassung von Lage-/Grunderwerbsplänen sowie von Maßnahmenblättern. Durch die 3. Deckblattänderung wird kein Aufgabenbereich einer Behörde oder einer Vereinigung nach Absatz 4 Satz 5 oder ein Belang Dritter erstmals oder stärker als bisher berührt, so dass von einer Beteiligung nach § 73 Abs. 8 VwVfG abgesehen wurde. Dies entspricht auch dem Regelfall des § 43a S. 2 Nr. 4 EnWG. Der Planfeststellungsbeschluss erging am 21.08.2019. Der Planfeststellungsbeschluss liegt zusammen mit den festgestellten Planunterlagen sowie den Unterlagen, die keiner Planfeststellung bedürfen, in der Zeit vom 17. September 2019 bis einschließlich 30. September 2019 bei den Gemeinden Bockhorn, Großefehn, Ihlow, Moormerland, Uplengen, Wiefelstede, Zetel, den Städten Emden, Varel, Westerstede und Wiesmoor zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Eine Einsichtnahme in den Planfeststellungsbeschluss und den festgestellten Plan ist während dieses Zeitraumes auch bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Stabsstelle Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76A, 30453 Hannover, möglich. Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Äußerungen entschieden worden ist, zugestellt. Gegenüber den Beteiligten, denen der Planfeststellungsbeschluss individuell zugestellt worden ist, hat die Auslegung keinen Einfluss auf den Lauf der Rechtsbehelfsfrist. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt gemäß § 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Niedersachsen
Deutschland
E-Mail: | poststelle@nlstbv.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)511 30 34 01 |
Fax: | +49 (0)511 30 34 20 99 |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
21.08.2019
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
11.12.2018 - 12.12.2018
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
06.03.2018 - 05.04.2018