Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Antragsteller plant im Landkreis Potsdam-Mittelmark, Gemarkung Klein Mar-zehns, Flur 3, Flurstück 21 die Erstaufforstung gemäß § 9 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG) auf einer Fläche von 3,2516 ha (Anlage eines Mischwaldes mit Waldrandgestaltung).

Nach den §§ 5, 7 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit der Nummer 17.1.3 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG ist für geplante Erstaufforstungen von 2 ha bis weniger als 20 ha Wald zur Fest-stellung der UVP-Pflicht eine standortsbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen.

Die Vorprüfung wurde auf der Grundlage der Antragsunterlagen vom 3. August 2020 und der Ergänzung/Änderung vom 21. Oktober 2020 durchgeführt.
Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben benannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

Die beantragte Erstaufforstung befindet sich im Landschaftsschutzgebiet „Hoher Fläming - Belziger Landschaftswiesen“. Der Naturschutzbehörde steht ein eigenes Trägerverfahren zur Verfügung.

Diese Feststellung beruht auf den folgenden wesentlichen Gründen:

Auf einer Brachfläche entsteht ein laubholzdominierter Mischbestand mit struktu-rierten Waldrändern im südlichen und westlichen Bereich.
Eine ausgedehnte und gestufte Wald-Feld-Überganszone fördert die Entwicklung des Artenreichtums bei Pflanzen und Tieren insbesondere bei Vögeln und Insek-ten.
Es gibt keinen quantitativen Flächenverlust.

Durch die geplanten Maßnahmen werden keine erheblichen und nachhaltigen Auswirkungen auf die Umwelt und die entsprechenden Schutzgüter erwartet.

Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Die Begründung dieser Entscheidung und die zugrunde liegenden Unterlagen kön-nen nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer 033846 90920 während der Dienstzeit beim Landesbetrieb Forst Brandenburg, Oberförste-rei Dippmannsdorf, Waldfrieden 11, 14806 Bad Belzig eingesehen werden.


Rechtsgrundlagen

Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG) vom 20. April 2004 (GVBI. I S. 137) in der jeweils geltenden Fassung

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) in der jeweils gelten-den Fassung

UVP-Kategorie

Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landesbetrieb Forst
Abteilung 3 FB Forsthoheit

Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: betriebsleitung@lfb.brandenburg.de
Telefon: +49 331 97929 301
Fax: + 49 331 97929 390

Datum der Entscheidung

26.07.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Anlage Keine UVP-Pflicht Erstaufforstung 3.25 ha ( Anlage Keine UVP-Pflicht Erstaufforstung 3.25 ha.docx )