Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Stadtwerke Landshut, Christoph-Dorner-Straße 9 in Landshut, haben am 30.06.2020 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG zur Änderung des Biomasseheizkraftwerks Landshut auf dem Betriebsgrundstück Am Lurzenhof 31 in Landshut beantragt. Am 30.07.2020 wurden die Antragsunterlagen vervollständigt. Die Änderung besteht in einem Betrieb des Biomasseheizkessels, der nunmehr ohne ständige Beaufsichtigung (BoB 24h) erfolgen soll, der Optimierung der Feuerungsleistungsregelung und der Errichtung und dem Betrieb zweier Notstromaggregate.
Gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 UVPG sowie Nrn. 1.2.1 und 1.2.4.1 der Anlage 1 zum UVPG ist im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien festzustellen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann und deshalb die Verpflichtung zur Durchführung einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG besteht.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Regierung von Niederbayern

Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@reg-nb.bayern.de
Telefon: +49 871 808-01
Fax: +49 871 808-1002
URL: http://www.regierung.niederbayern.bayern.de

Datum der Entscheidung

31.08.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bek_UVPG_BMHKW Landshut ( Bek_UVPG_BMHKW Landshut.pdf )