Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Lippeverband hat mit Datum vom 22.03.2022 eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 8, 10 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) für die Entnahme von Grundwasser und Einleitung in ein Gewässer (hier: Weierbach) beantragt. Zweck der Gewässerbenutzungen ist eine temporäre (bauzeitliche) Wasserhaltung für den Umbau einer Abwasseranlage (hier: Umbau der Kläranlage Marl- West, Az.: 5000894284/0037.U). Die Gewässerbenutzung wird für eine Gesamtentnahmemenge von 341.000 m³ über eine Dauer von rund 14 Monaten beantragt.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Bezirksregierung Münster
Dezernat 54 - Wasserwirtschaft einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz

Domplatz 1 – 3
48143 Münster
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: dez54@brms.nrw.de
Telefon: 0251 411-0

Datum der Entscheidung

28.04.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachungstext_UVP-Vorprüfung-Umbau Kläranlage Marl West ( Bekanntmachungstext_UVP-Vorprüfung-Umbau Kläranlage Marl West.pdf )