Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Lippeverband hat mit Datum vom 22.03.2022 eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 8, 10 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) für die Entnahme von Grundwasser und Einleitung in ein Gewässer (hier: Weierbach) beantragt. Zweck der Gewässerbenutzungen ist eine temporäre (bauzeitliche) Wasserhaltung für den Umbau einer Abwasseranlage (hier: Umbau der Kläranlage Marl- West, Az.: 5000894284/0037.U). Die Gewässerbenutzung wird für eine Gesamtentnahmemenge von 341.000 m³ über eine Dauer von rund 14 Monaten beantragt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Bezirksregierung Münster
Dezernat 54 - Wasserwirtschaft einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz
Domplatz 1 – 3
48143
Münster
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | dez54@brms.nrw.de |
Telefon: | 0251 411-0 |
Datum der Entscheidung
28.04.2022