Allgemeine Vorhabenbeschreibung
In dem Flurneuordnungsverfahren Murg (A 98) ist für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurneuordnungsgebietes eine Änderung des Planes nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (Wege- und Gewässerplan) erforderlich geworden.
Durch die Planänderung Nr. 5 wurde die Erschließung von Waldgrundstücken nach der Vorläufigen Besitzeinweisung verfeinert.
Die Vorprüfungen nach § 9 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) haben ergeben, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Die Änderungen greifen nur minimal in die Schutzgüter ein. Es sind keine negativen Umweltauswirkungen zu erwarten. Die Ziele des Naturparks Südschwarzwald werden nicht beeinträchtigt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
LRA Waldshut
Regierungsbezirk Freiburg
Untere Flurbereinigungsbehörde
Kaiserstraße 110
79761
Waldshut-Tiengen
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | gds@landkreis-waldshut.de |
Telefon: | 07751 86-3501 |
Fax: | 07751 86-3599 |
URL: | http://www.landkreis-waldshut.de |
Datum der Entscheidung
20.08.2020