Allgemeine Vorhabenbeschreibung

In dem Flurneuordnungsverfahren Murg (A 98) ist für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurneuordnungsgebietes eine Änderung des Planes nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (Wege- und Gewässerplan) erforderlich geworden.
Durch die Planänderung Nr. 5 wurde die Erschließung von Waldgrundstücken nach der Vorläufigen Besitzeinweisung verfeinert.

Die Vorprüfungen nach § 9 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) haben ergeben, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Die Änderungen greifen nur minimal in die Schutzgüter ein. Es sind keine negativen Umweltauswirkungen zu erwarten. Die Ziele des Naturparks Südschwarzwald werden nicht beeinträchtigt.

UVP-Kategorie

Flurbereinigung

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

LRA Waldshut
Regierungsbezirk Freiburg
Untere Flurbereinigungsbehörde

Kaiserstraße 110
79761 Waldshut-Tiengen
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: gds@landkreis-waldshut.de
Telefon: 07751 86-3501
Fax: 07751 86-3599
URL: http://www.landkreis-waldshut.de

Datum der Entscheidung

20.08.2020