Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Hamburger Phosphorrecyclinggesellschaft mbH, Köhlbranddeich 3, 20457 Hamburg, hat bei der zuständigen Behörde für Umwelt und Energie, Immissionsschutz und Abfallwirtschaft, Abteilung Abfallwirtschaft, am 20.09.2018 zuletzt vervollständigt am 08.03.2019 die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Rückgewinnung von Phosphaten aus Klärschlammaschen sowie einen Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns für Errichtungsarbeiten auf dem Grundstück des Betriebsstandortes Köhlbranddeich 3 in Hamburg-Mitte, Gemarkung Steinwerder-Waltershof, auf dem Flurstück 1442 beantragt. Die Firma beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Rückgewinnung von Phosphaten aus Klärschlammaschen. Die Behandlungskapazität beträgt jährlich 22.000 t Klärschlammasche aus der Monoverbrennungsanlage des Klärwerks Köhlbrandhöft. Die Klärschlammasche wird durch Zugabe von Phosphorsäure aufgeschlossen, darin enthaltene Phosphate werden gelöst und können als zusätzliche Phosphorsäure zurückgewonnen werden. Während des Verfahrens werden auch Calcium und Aluminium- und Eisensalze aus der Asche entfernt. Calcium wird in Form von Gips zurückgewonnen, Aluminium- und Eisensalze sollen direkt im Klärwerk als Fällmittel verwendet werden. Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach § 4 Abs. 1 BImSchG in Verbindung mit Nr. 8.8.1.1, Verfahrensart G des Anhangs 1 zur vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV). Es handelt sich um eine Anlage gemäß Artikel 10 der RL 2010/75/EU. Gemäß § 6 Satz 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 8.5 ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Immissionsschutz und Abfallwirtschaft (I)
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)
Abfallwirtschaft (I 3)
Neuenfelder Straße 19
21109
Hamburg
Deutschland
E-Mail: | immissionsschutz@bukea.hamburg.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
05.03.2021
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
24.06.2019 - 24.06.2019
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
05.04.2019 - 06.05.2019