Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Mit Schreiben vom 25.06.2018 beantragte das Wasserwirtschaftsamt Kempten die wasserrechtliche Plangenehmigung zur beabsichtigten Errichtung eines Betriebspegels, bestehend aus einem Pegelhaus, Pegeltreppe mit Pegellatte und Schwimmerschacht mit Verbindungsrohrleitungen an der Westlichen Günz unmittelbar vor der Johannisbrücke (Verbindungsstraße nach Schellenberg).

Nach § 68 Abs. 1 WHG bedarf die Herstellung, die Beseitigung oder die wesentliche Umgestaltung von Gewässern oder ihrer Ufer (Gewässerausbau) der Planfeststellung durch die zuständige Behörde. Für einen nicht UVP-pflichtigen Gewässerausbau kann anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Unterallgäu

Bad Wörishofer Str. 33
87719 Mindelheim
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lra.unterallgaeu.de
Telefon: +49 8261 995-0
Fax: +49 8261 995-333
URL: http://www.unterallgaeu.de

Datum der Entscheidung

09.05.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

19-05-09 Bek ( 19-05-09 Bek.pdf )