Allgemeine Vorhabenbeschreibung
die Firma Kieswerk Wagenhart GmbH & Co. KG, Werk 1 Bolstern, Wagenhart 1, 88348 Bad Saulgau plant eine Erweiterung des bestehenden Kiesabbaus am Standort Bad Saulgau-Bolstern um ca. 17,5 ha in südöstlicher Richtung. Das Vorhabengebiet erstreckt sich angrenzend an das bestehende Abbaugebiet auf die Flurstücke Nr. 238/1, 238/5, 238/6, 980, 980/1, 980/2, 980/3 und 980/4 auf Gemarkung Bolstern der Gemeinde Bad Saulgau. Mit Entscheidungen vom 14.08.2017 und vom 12.06.2019 wurde der Abbauabschnitt BA 3/I bereits als vorgezogener Trockenabbau genehmigt; die endgültige Behandlung erfolgt jedoch im Rahmen des vorliegenden Antrags. Die befristete Waldumwandlungsgenehmigung für Abbauabschnitt BA 3/1 wurde mit Entscheidung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 11.01.2018, Az. 82/8604.12 LK SIG-2, erteilt. Die Vorhabenflächen sind in der aktuellen Fortschreibung des Teilregionalplanes „Oberflächennahe Rohstoffe 2003“ des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben als „Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher mineralischer Rohstoffe“ (437-126) ausgewiesen. Das Vorhaben kommt in Zone IIIB des Wasserschutzgebietes „Wagenhausertal II“ zu liegen. Die Vorhabenfläche liegt vollständig in dem großflächigen Waldgebiet „Wagenhart“ südwestlich von Bad Saulgau. Die Firma Kieswerk Wagenhart GmbH & Co. KG plant, das Kiesvorkommen im Trockenabbauverfahren zu gewinnen. Die Abbausohle verläuft leicht geneigt von 641,0 m ü. NN im Süd-Westen nach 363,5 m ü. NN im Norden. Abbau und Rekultivierung sollen in 4 Abschnitten erfolgen, wobei der Abbau sich derzeit im vorab genehmigten Abbauabschnitt BA 3/1 auf Flurstück Nr. 980/4 befindet. Die Wiederverfüllung folgt dem Rohstoffabbau sukzessive. Erwartet wird ein Abbauvolumen von ca. 2,48 Mio. m3 Kies. Zudem sollen die noch bestehenden Anschlussböschungen zu den Abbauabschnitten BA 2/I bis BA 2/V mit einer Fläche von ca. 1,8 ha und einem Kiesvolumen von ca. 139.518 m3 abgebaut werden. Die Abbaurichtung verläuft von Nord nach Süd. Bei einer jährlichen Abbau-rate von ca. 150.000 m3 wurde ein Abbauzeitraum von ca. 20 Jahren sowie weitere 20 Jahre bis zur Fertigstellung der Rekultivierung des überplanten Gesamtkiesgewinnungsstandortes inkl. Rückbau der bestehenden Kiesaufbereitungsanlagen festgelegt. Zur Verfüllung stehen Boden- und Abraummassen aus dem Grubenbereich und den Absetzbecken zur Verfügung; im Übrigen ist die Annahme von geogen geeignetem Fremdmaterial erforderlich. Die Materialveredelung findet in den bestehenden Kiesaufbereitungsanlagen statt; eine entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis wurde mit Entscheidung des Landratsamtes Sigmaringen vom 08.05.2020 neu erteilt. Der Abtransport der Kiesmaterialien erfolgt über die K 8036 Richtung Hoßkirch zur L 286 und B 32 sowie über Bolstern, L 280 Richtung Bad Saulgau. Das Vorhaben der Firma Kieswerk Wagenhart GmbH & Co. KG bedarf einer naturschutz- und baurechtlichen Genehmigung i.S.d. § 19 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 NatSchG i.V.m. §§ 2 Abs. 1, 49 LBO und §§ 29 ff. BauGB. Die aufgrund der Vorhabengröße durchgeführte Allgemeine Vorprüfung ergab, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Im Anschluss an den Scoping-Termin am 31.08.2016 wurde mit Schreiben vom 28.09.2016 der Untersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) festgelegt. Mit Schreiben vom 03.11.2020 hat die Firma Kieswerk Wagenhart GmbH & Co. KG die folgenden Planunterlagen beim Landratsamt Sigmaringen eingereicht: I. Abbauantrag II. Hydrogeologische Gutachten III. Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) IV. Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) Gemäß §§ 1 Nr. 1, 2 und 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) werden die öffentliche Bekanntmachung und die Auslegung der Planunterlagen durch entsprechende Veröffentlichung im Internet ersetzt. Als zusätzliches Informationsangebot i.S.d. § 3 Abs. 2 PlanSiG werden die Planunterlagen in der Zeit vom 14.12.2020 bis einschließlich 15.01.2021 bei der Stadt Bad Saulgau, Bauamt, Oberamteistraße 11, 88348 Bad Saulgau sowie beim Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Umwelt und Arbeitsschutz, Zimmer Nr. 605, Leopoldstraße 4, 72488 Sigma-ringen, ausgelegt. Eine Einsichtnahme während der allgemeinen Dienststunden ist jeweils nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Mit Entscheidung des Landratsamtes Sigmaringen vom 17. Januar 2022 wurde das Kiesabbauvorhaben der Firma Kieswerk Wagenhart GmbH & Co. KG, Werk 1 Bolstern, Wagenhart 1 in 88348 Bad Saulgau, auf Gemarkung Bolstern der Stadt Bad Saulgau genehmigt. Nach §§ 27 und 20 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. § 74 Abs. 4 Satz 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) und § 14 Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) ist eine Ausfertigung der Entscheidung und der genehmigten Planunterlagen sowohl auf dem zentralen UVP-Portal des Landes Baden-Württemberg als auch in den Gemeinden zwei Wochen zur Einsicht auszulegen. Gemäß §§ 1 Nr. 1, 2 und 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) werden die öffentliche Bekanntmachung und die Auslegung der Entscheidung durch die jeweilige Veröffentlichung im Internet ersetzt. Die Veröffentlichung erfolgt auf dem UVP-Portal des Landes Baden-Württemberg (www.uvp-verbund.de). Als zusätzliches Informationsangebot i.S.d. § 3 Abs. 2 PlanSiG soll dennoch die persönliche Einsichtnahme der Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung ermöglicht werden. Die Entscheidung sowie die Pläne und Beschreibungen liegen in der Zeit vom 02. Februar 2022 bis einschließlich 16. Februar 2022 bei der Stadt Bad Saulgau, Oberamteistraße 11, 88348 Bad Saulgau sowie beim Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Umwelt und Arbeitsschutz, Zimmer Nr. 605, Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen, aus. Eine Einsichtnahme während der allgemeinen Dienststunden ist jeweils nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Auf die aktuellen Besuchsregelungen des Landratsamtes Sigmaringen (z.Zt. FFP-2-Maskenpflicht und 3G), abrufbar auf der Homepage, wird hingewiesen. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt die Entscheidung gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.
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Ansprechpartner
Regierungspräsidium Tübingen
LRA Sigmaringen
Leopoldstraße 4
72488
Sigmaringen
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | info@lrasig.de |
Telefon: | 07571 102-0 |
Fax: | 07571 102-1234 |
URL: | https://www.landkreis-sigmaringen.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
17.01.2022
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
14.12.2020 - 15.01.2021