Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma UKA Cottbus Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Heinrich-Hertz-Str. 6 in 03044 Cottbus beantragt die wesentliche Änderung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) der genehmigten WEA 16, 19, 20 auf den Grundstücken in der Gemarkung Rietdorf, Flur 2, Flurstücke 4 und 10 sowie Flur 3, Flurstücke 11 und 12. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 1.6.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 7 Absatz 1 in Verbindung mit §§ 11, 12 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen entsprechend den Kriterien der Anlage 3 des UVPG. Die 3 WEA, für welche der Typwechsel auf NORDEX beantragt wurde, kumulieren mit insgesamt 45 WEA. Davon waren 40 WEA Gegenstand von abgeschlossenen Umweltverträg-lichkeitsprüfungen (UVP) innerhalb von Genehmigungsverfahren nach BImSchG oder Bebauungsplan-Verfahren. Im laufenden Genehmigungsverfahren mit UVP befinden sich noch 5 WEA. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt
T 12 Genehmigungsverfahrensstelle Süd
Seeburger Chaussee 2
14476
Potsdam, OT Groß Glienicke
Postfach 60 10 61
14410 Potsdam
OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | T12@LfU.Brandenburg.de |
Telefon: | +49 35549911411 |
Datum der Entscheidung
18.07.2022