Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die juwi AG (Energie-Allee 1 in 55286 Wörrstadt) hat bei der StädteRegion Aachen als zuständiger Genehmigungsbehörde die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen im Sinne von § 4 BImSchG beantragt. Gegenstand des Antrages ist die Errichtung und der Betrieb von zwei Windenergieanlagen vom Typ Vestas V-150 mit einer Nabenhöhe von 125 Metern, einem Rotordurchmesser von 150 Metern, einer Nennleistung von 5,6 MW und einer Gesamthöhe von 200 Metern. Hierbei handelt es sich um Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern entsprechend Nummer 1.6.2 des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV). Die Inbetriebnahme der Windenergieanlagen ist im dritten Quartal 2022 geplant. Die Anlagen sollen in Simmerath, innerhalb der Windkonzentrationszone „Simmerather Wald“, auf dem Grundstück Gemarkung Simmerath, Flur 1, Flurstück 47, realisiert werden. Da es sich bei dem Vorhaben um die Änderung einer bestehenden Windfarm handelt, ist für das Vorhaben gemäß § 9 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Gemäß § 9 Absatz 4 in Verbindung mit § 7 Absatz 3 UVPG hat die juwi AG die freiwillige Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Die Genehmigungsbehörde verzichtet daher auf die Vorprüfung. Für das geplante Vorhaben besteht somit eine UVP- Pflicht und das Verfahren ist gemäß § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu führen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Städteregion Aachen
A 70.2 Betrieblichen Umweltschutz und Rechtsangelegenheiten
Zollernstraße 20
52070
Aachen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | umweltamt@staedteregion-aachen.de |
Telefon: | +49(241)51982262 |
Fax: | +49(241)533192268 |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
28.03.2022
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
13.08.2020
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
07.05.2020 - 08.06.2020