Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Gemeinde Haag a. d. Amper plant die Erschließung des Baugebietes “Südlich Graf-Lodron-Straße” im Süd-Osten von Haag a. d. Amper, Landkreis Freising. Das Baugebiet liegt zwischen der Bebauung entlang der Hagenaustraße im Westen und dem Baugebiet “In der Stockwiese”. Im Norden des Baugebietes führt die neue Zufahrt von der Graf-Lodron-Straße über den Haager Bach in die Erschließungsstraße. Dazu soll der Haager Bach im Bereich der Zufahrt mit drei Rohren DN 700 verrohrt werden. Während der Bauzeit wird der Haager Bach über ein temporäres offenes Gerinne im Süden der geplanten Verrohrung umgeleitet. Das offene Gerinne wird nach Abschluss der Arbeiten zurückgebaut. Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG i.V.m. mit Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG war für die geplante Maßnahme eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Umweltverträglichkeitspflicht durchzuführen. Die Prüfungen ergaben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, da keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt durch das Vorhaben zu besorgen sind (§ 7 Abs. 1 Satz 3 UVPG).
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Freising
SG 41 - Wasserrecht
Landshuter Str. 31
85356
Freising
Postfach 1643
85316 Freising
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@kreis-fs.de |
Telefon: | +49 8161 600-0 |
Fax: | +49 8161 600-611 |
URL: | http://www.kreis-freising.de |
Datum der Entscheidung
05.09.2024