Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU VP) mit Sitz in Stralsund, beabsichtigt das Vorhaben „Sturmflutschutz Nordusedom“ mit den Teilvorhaben Ringdeich Peenemünde und Riegeldeich Karlshagen zu errichten und hat hierzu einen entsprechenden Antrag an das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) gestellt.

Nordusedom wird gegenwärtig nur durch die Düne Zinnowitz-Peenemünde sowie die Deiche am Peenestrom und Achterwasser vor Sturmhochwasser geschützt. Mit der Errichtung der Sturmflut-schutzanlagen wird zum Schutz der im Zusammenhang bebauten Ortslagen Nordusedoms das Eindringen des Wassers bei schweren und sehr schweren Sturmfluten verhindert. Im Einzelnen ist die Errichtung eines Ringdeiches um die Ortslage der Gemeinde Peenemünde und unmittelbar nördlich der Gemeinde Ostseebad Karlshagen die Herstellung eines Riegeldeiches vorgesehen.

Bei beiden Vorhaben handelt es sich um Bauten des Küstenschutzes. Diese stehen nach § 67 Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2771) dem Gewässerausbau gleich. Nach Nr. 13.16 Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08. September 2017 geändert worden ist (BGBl. I S. 3370) in Verbindung mit den landesgesetzlichen Regelungen der Anlage 1 Nummer 18 a) des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Mecklenburg-Vorpommern (Landes-UVP-Gesetz-LUVPG M-V) vom 27.07.2011 (GVOBl. M-V S. 885), letzte berücksichtigte Änderung: Anlagen 1 und 3 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Januar 2015 (GVOBl. M-V S. 30, 35), entfällt für beide Deichbauvorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), weil keine durch aperiodische Salzwasserüberflutungen ökologisch geprägte Flächen eingedeicht werden (Höhenlagen bis 0,8 m ü. HN).

Durch den Bau der Deiche sind weitere Vorhaben betroffen, die gemäß § 7 Absatz 1 in Verbindung mit der Anlage 1 Nummer 13.18.1 UVPG einer allgemeinen Vorprüfung unterliegen. Hier-bei handelt es sich um Gewässerausbaumaßnahmen an verschiedenen Gräben, die für die Umsetzung beider Teilvorhaben notwendig sind.

Das LUNG als obere Wasserbehörde hat für beide Vorhaben gemäß § 7 Absatz 1 in Verbindung mit Nummer 13.18.1 Anlage 1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchgeführt.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (LUNG)

Goldberger Straße 12 b
18273 Güstrow
Mecklenburg-Vorpommern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lung.mv-regierung.de

Datum der Entscheidung

17.05.2018

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

AmtsBl_M_V_AAz_Nr_22_2018_06_04 ( AmtsBl_M_V_AAz_Nr_22_2018_06_04.pdf )
Usedomer_Norden_Nr_06_2018_06_20 ( Usedomer_Norden_Nr_06_2018_06_20.pdf )