Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Gaskraftwerke Leipheim GmbH & Co.KG, Ulm, beantragten mit Schreiben und Unterlagen vom 04.12.2018 die wasserrechtliche Plangenehmigung für die Herstellung von zwei wechselfeuchten Mulden und zwei Biotopteichen mit einer Wasserfläche von insgesamt ca. 2.000 m² und mit einer maximalen Wassertiefe von 1,00 m auf den Grundstücken Fl.Nr. 1295 der Gemarkung Erkheim und Fl.Nr. 1376/2 der Gemarkung Westerheim. Es handelt sich um die Anlage von Kompensationsflächen, die im Rahmen der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung zur Auflage gemacht wurden. Die beiden Planungsgrundstücke Fl.Nr. 1295 der Gemarkung Erkheim und Fl.Nr. 1376/2 der Gemarkung Westerheim stehen im Eigentum der Stiftung KulturLandschaft Günztal.

Nach § 68 Abs. 1 WHG bedarf die Herstellung, die Beseitigung oder die wesentliche Umgestaltung von Gewässern oder ihrer Ufer (Gewässerausbau) der Planfeststellung durch die zuständige Behörde. Für einen nicht UVP-pflichtigen Gewässerausbau kann anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Unterallgäu

Bad Wörishofer Str. 33
87719 Mindelheim
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lra.unterallgaeu.de
Telefon: +49 8261 995-0
Fax: +49 8261 995-333
URL: http://www.unterallgaeu.de

Datum der Entscheidung

11.04.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

19-04-11 UVP Bek ( 19-04-11 UVP Bek.pdf )