Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Mit Schreiben vom 28.04.2023 hat das Unternehmen Silenos Energy Geothermie Gauting Interkommunal GmbH & Co. KG beim Bergamt Südbayern Unterlagen zur Durchführung einer UVP-Vorprüfung für das o. g. Vorhaben vorgelegt. Im Rahmen einer allgemeinen
Vorprüfung des Einzelfalles war festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 5 Abs. 1 i. V. m. § 7 Abs. 2 UVPG, § 1 Nr. 10 a UVP-V Bergbau und Nr. 17.2.3 Anlage 1 UVPG).
Die Vorprüfung des Bergamtes Südbayern hat ergeben, dass das genannte Vorhaben keiner
Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind.

Merkmale des Vorhabens:
Zur Förderung von Thermalwasser ist in der Gemeinde Krailing das Niederbringen von zwei
Geothermiebohrungen mit einer Endteufe von ca. 2.804 m (TVD) geplant. Die Gesamtfläche des geplanten Vorhabens beträgt 15.600 m². Nach Beendigung der Bohrphase wird der Bohrplatz auf eine Fläche von ca. 9.800 m² zurückgebaut. Auf dieser Fläche wird die
Wärmezentrale errichtet. Die zurückgebaute Teilfläche wird der forstwirtschaftlichen Nutzung zugeführt.

Standort des Vorhabens
Der geplante Bohrplatz befindet sich auf dem Grundstück Flur-Nr. 61 in der Gemarkung Frohnloh und Gemeinde Krailing im Landkreis Starnberg. Das Plangebiet befindet sich auf einer als Bannwald „Forstenrieder Park, Staatsforst Unterbrunn und umgebende Wälder“ ausgewiesenen Fläche, im Wasserschutzgebiet „Unterbrunner Holz“ und im Landschaftsschutzgebiet „Kreuzlinger Forst“ sowie im Regionalen Grünzug Nr. 4 Herrschinger Moos / Weßlinger See.

Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen:
Für die Bohr- und Bauphase werden 15.600 m² Waldfläche gerodet, von denen bei Fündigkeit und nach Abschluss aller Arbeiten eine Fläche von 9.800 m² verbleibt. Die zurückgebaute Teilfläche wird wieder der forstwirtschaftlichen Nutzung zugeführt. Die durch das Vorhaben entstehenden dauerhaften Eingriffe in den Bannwald werden durch eine höherwertige Neuaufforstung von klimaresistenten Waldflächen in gleichem Umfang wie die Rodungsfläche (1:1) in funktionalem Bezug zum bestehenden Bannwald im selben Naturraum kompensiert.
Der Umgriff des betroffenen Wasserschutzgebietes „Unterbrunner Holz“ wird derzeit geändert und der Bohrplatz liegt nach Abschluss des Verfahrens nicht mehr in dem Wasserschutzgebiet. Eine Beeinträchtigung des Grundwassers durch die Bohrarbeiten ist nicht zu erwarten.
Es können temporär während der Bohr- und Bauphase Belastungen durch Lärm und Staub auftreten, für die entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen werden.
Weitere mögliche Beeinträchtigungen für die Schutzgüter Mensch, Natur und Umwelt und auf die betroffenen Schutzgebiete werden durch die vorgesehenen Ausgleichs- und Minimierungsmaßnahmen als nicht erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen im Sinne der Kriterien nach Anlage 3, Nr. 2.3 UVPG eingestuft.
Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG öffentlich bekannt gemacht. Nähere Informationen können nach den Vorschriften des Bayer. Umweltinformationsgesetzes (BayUIG) beim Bergamt Südbayern, Maximilianstraße 39, 80539 München, eingeholt werden.

UVP-Kategorie

Bergbau- und Abbauvorhaben, dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid
Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Regierung von Oberbayern
Bergamt Südbayern

Maximilianstr. 39
80538 München
Bayern
Deutschland

E-Mail: bergamt@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 89 2176-0
Fax: +49 89 2176-2438
URL: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de

Datum der Entscheidung

30.05.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung UVP-V Geothermiebohrung Gauting-West ( Bekanntmachung UVP-V Geothermiebohrung Gauting-West.pdf )