Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Landkreis Altenkirchen hat bei der SGD Nord einen Antrag auf Planfeststellung gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für die Errichtung und den Betrieb einer Deponie der Deponieklasse I in den Gemarkungen Wehbach und Hüttseifen gestellt. Am betroffenen Standort wird derzeit eine Deponie der Deponieklasse 0 mit einer geringeren räumlichen Ausdehnung betrieben. In dem Planfeststellungsverfahren ist gemäß § 35 Abs. 2 Satz 2 KrWG eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein unselbständiger Teil des Zulassungsverfahrens. Die Offenlage der Antragsunterlagen erfolgt unter Berücksichtigung des Plansicherstellungsgesetzes (PlanSiG) auf der Homepage der SGD Nord.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Klimaschutzministerium (MKUEM)
SGD-Nord (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord)
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail: | poststelle@sgdnord.rlp.de |
Telefon: | 0261 - 120-0 |
Fax: | 0261 - 120-2200 |
URL: | www.sgdnord.rlp.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
20.01.2022
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
01.03.2021 - 31.03.2021