Allgemeine Vorhabenbeschreibung
1. Der Markt Obernzell hat mit den Unterlagen vom 10.08.2023 eine gehobene Erlaubnis zum Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser zum Zwecke der öffentlichen Trinkwasserversorgung aus folgenden Gewinnungsanlagen nach § 15 WHG beantragt (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 WHG, § 10 Abs. 1 WHG, § 15 WHG): Quelle Kennzahl Fl.-Nr. Wasserge-winnungsanlage Gemarkung Buchetquelle 2a groß alt 4120/7447/00013 678 Buchet Ederlsdorf Buchetquelle 2b groß neu 4120/7447/05003 678 Buchet Ederlsdorf Buchetquelle 1a klein alt 4120/7447/00012 678 Buchet Ederlsdorf Buchetquelle 1b klein neu 4120/7447/05002 678 Buchet Ederlsdorf Für alle Quellen zusammen wird eine maximale Momentanentnahme von 4 l/s, eine maximale Tagesentnahme von 345 m³/Tag und eine maximale Jahresentnahme von 40.000 m³/Jahr beantragt. Das entnommene Grundwasser soll zur Trink- und Brauchwasserversorgung (einschließlich Löschwasser) für Teilbereiche des Gemeindegebietes des Marktes Obernzell verwendet werden (öffentliche Wasserversorgung). Für die genannten Quellen wurde mit den vorgelegten Unterlagen auch die Neufestsetzung eines Wasserschutzgebietes (WSG) vorgeschlagen (§§ 51, 52 WHG). Durch die o.g. beantragte gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die Ableitung von Grundwasser mit der o.g. Ableitungsmenge von 40.000 (m³/Jahr) unterfällt das Vorhaben der Nr. 13.3.3 Spalte 2 = standortbezogene Vorprüfung der Anlage 3 zum UVPG (§ 11 WHG i.V.m. § 5 Abs. 1 UVPG, § 9 Abs. 3 und 4, § 7 UVPG in Verbindung mit den in der Anlage 3 genannten Kriterien zum UVPG). Im Rahmen einer standortbezogene Vorprüfung ist unter Berücksichtigung der Schutzkriterien der Anlage 3 zum UVPG festzustellen, ob durch das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind und deshalb eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, sofern erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme zu erwarten sind. 2. Gesamtergebnis: Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass die Maßnahme nach Einschätzung des Landratsamtes Passau auf Grund überschlägiger Prüfung keiner förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind, weil durch die Gewässerbenutzung keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme zu erwarten sind.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Passau Domplatz 11 94032 Passau
Domplatz 11
94032
Passau
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@landkreis-passau.de |
Telefon: | +49 851 397-1 |
Fax: | +49 851 2894 |
URL: | http://www.landkreis-passau.de |
Datum der Entscheidung
19.09.2024