Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Auffüllung einer ehemaligen Teichanlage im Bereich der Grundstücke Flur-Nr. 1082 und 1083 in der Gemarkung Oberfladungen.
Plangenehmigung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Die Eigentümerin der Fischteichanlage auf den Grundstücken Flur-Nrn. 1082 und 1083 in der Gemarkung Oberfladungen beantragte mit Schreiben vom 07.11.2019 und erforderlichen Antragsunterlagen vom 26.07.2020 die wasserrechtliche Genehmigung zur Verfüllung der Teichanlage.
Für dieses Vorhaben war nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d. Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540) i.V.m. Anlage 1 und 3 zum UVPG zu prüfen, ob mögliche Umweltauswirkungen des Vorhabens die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und daher eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Umweltamt
Landratsamt Rhön-Grabfeld
Eimer, Katharina, Frau
Spörleinstr. 11
97616
Bad Neustadt an der Saale
Bayern
Deutschland
E-Mail: | katharina.eimer@rhoen-grabfeld.de |
Telefon: | +49 9771 94-348 |
Fax: | +49 9771 94-81 348 |
URL: | http://www.rhoen-grabfeld.de |
Datum der Entscheidung
26.05.2021