Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Antrag auf Durchführung der standortbezogenen Umweltverträglichkeitsprüfung des Einzelfalls für die Neuerrichtung des Fernwärmenetzes in der Gemeinde Biburg; Hier: Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Bioenergie Biburg GmbH & Co. KG beantragt für die Neuerrichtung eines Fernwärmenetzes in Biburg die Durchführung einer standortbezogenen Umweltverträglichkeitsprüfung des Einzelfalls. Gemäß §§ 5 und 7 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706) i. V. m. Nr. 19.7.2 der Anlage 1 zu diesem Gesetz, ist für das Vorhaben im Rahmen der Vorprüfung unter Berücksichtigung der Schutzkriterien der Anlage 3 zu diesem Gesetz festzustellen, ob durch das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind und deshalb eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die Vorprüfung erfolgt gemäß § 7 Abs. 2 UVPG als eine überschlägige Prüfung in zwei Stufen, unter Berücksichtigung der in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Kriterien. Die standortbezogene Vorprüfung hat ergeben, dass durch den Bau und den Betrieb der Wärmeleitung keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Kelheim
Donaupark 12
93309
Kelheim
Bayern
Deutschland
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Fax: | +49 9441 207-1050 |
URL: | http://www.landkreis-kelheim.de |
Datum der Entscheidung
20.07.2020