Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Regierungspräsidium Karlsruhe als Planfeststellungsbehörde hat mit Beschluss vom 30.03.2023, Az.: RPK17-3871-1 / 17-3871.1-HSB/58, den Plan für das obige Straßenbahnvorhaben festgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss hat folgendes Vorhaben zum Gegenstand: Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) hat am 23.07.2021 die Feststellung des Planes nach §§ 28 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. §§ 72 ff. des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) i.V.m. §§ 18 ff. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für den barrierefreien Ausbau der Haltestellen Biethsstraße und Burgstraße mit Ausbau und Umgestaltung der Dossenheimer Landstraße zwischen Hans-Thoma-Platz und Fritz-Frey-Straße beantragt. Das Vorhaben beinhaltet im Wesentlichen folgende Maßnahmen: - Erneuerung der Gleisanlagen, - Barrierefreier Ausbau der Haltestellen Bieths- und Burgstraße, - Erneuerung der Lichtsignalanlagen zur Beschleunigung des ÖPNV durch die Bevorrechtigung der Straßenbahn mittels einer „Dynamischen Straßenraumfreigabe“ und Einrichtung von Linksabbiegespuren, - Einrichtung separater Abbiegespuren im Bereich des straßenbündigen Bahnkörpers, - Ausbau der Kehranlage Burgstraße Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung des festgestellten Planes liegen in der Zeit vom 12.06.2023 bis einschließlich 26.06.2023 im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg, Verwaltungsgebäude Prinz Carl, Erdgeschoss, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, während der Dienstzeit zur Einsichtnahme aus. Aktuell hat das Technische Bürgeramt für Besucherinnen und Besucher nur dienstags von 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach terminlicher Absprache unter der Telefonnummer 06221 58-25150 oder per E-Mail unter bauberatung@heidelberg.de möglich. Der Planfeststellungsbeschluss wird dem Träger des Vorhabens, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen i.S.d. § 73 Abs. 4 Satz 5 LVwVfG, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt. Gegenüber den übrigen Betroffenen gilt der Beschluss mit Ende der Auslegungsfrist als zugestellt. Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen sind in Kürze auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe (www.rp-karlsruhe.de) unter „Über uns / Abteilung 1 / Referat 17 – Recht, Planfeststellung / Planfeststellungsbeschlüsse / Schienen“ zugänglich gemacht. Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur Einsicht bei o.g. Bürgermeisteramt ausgelegten Unterlagen.
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Ansprechpartner
Stadt Heidelberg
Regierungspräsidium Karlsruhe
Amt für Mobilität
Gaisbergstr.11
69115
Heidelberg
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | mobilitaet@heidelberg.de |
Telefon: | 06221 58-30500 |
Fax: | 06221 58-30590 |
URL: | https://www.heidelberg.de |
Datum der Entscheidung
28.07.2021