Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Vorhabenträgerinnen, TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, und die Schleswig-Holstein Netz AG, Schleswag-HeinGas-Platz 1, 25451 Quickborn haben beim Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) für die o. g. Bauvorhaben einen Antrag auf Planfeststellung nach dem EnWG gestellt. Das zum Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung SH gehörende AfPE ist sowohl für das Anhörungsverfahren als auch für die Entscheidung über die Zulässigkeit der Vorhaben zuständig. Aufgrund des engen Zusammenhangs der beiden Vorhaben, die weit überwiegend auf einem gemeinsamen Gestänge geführt werden sollen, ist trotz des Vorliegens zweier selbständiger Vorhaben eine Entscheidung nur in einem einheitlichen Verfahren möglich. Es findet daher ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren gem. § 145 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (LVwG) statt. Die Entscheidung erfolgt mittels eines Planfeststellungsbeschlusses. Zweck der Planfeststellung ist es, alle durch die Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen den Vorhabenträgerinnen und den Behörden sowie den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend zu regeln. Für die beantragten Vorhaben ist gemäß § 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. Anlage 1 Nr. 19.1.1 Spalte 1 (Leitungsanlage mit einer Länge von mehr als 15 km und einer Nennspannung von 220 kV oder mehr) die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Eine Vorprüfung gem. § 7 UVPG war somit nicht notwendig. Durch die Veröffentlichung und Auslegung der Planunterlagen erfolgt gleichzeitig die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen der Bauvorhaben nach § 18 und § 19 UVPG. Wesentlicher Inhalt der Planung ist: -Errichtung und Betrieb der 380-kV-Leitung auf einer Länge von ca. 14 km zwischen dem neu zu errichtenden 380-kV-Umspannwerk (UW) Raum Lübeck auf dem Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf und dem bestehenden UW Siems als Freileitung der TenneT TSO GmbH -Mitführung von zwei 110-kV-Systemen der Schleswig-Holstein Netz AG auf dem neu zu errichtenden 380-/110-kV-Mischgestänge im Bereich der Masten Nr. 2 bis 36 vom UW Raum Lübeck bis zum UW Siems sowie der Rückbau der 110-kV-Leitungen LH-13-114 (Lübeck–Siems) und LH-13-117 (UW Schwartau/West-Siems) -Errichtung und Betrieb der 110-kV-Freileitung LH-13-183 der Schleswig-Holstein Netz AG von dem UW Raum Lübeck bis Mast Nr. 2 (380-/110-kV-Mischgestänge) sowie von Mast Nr. 36 (380-/110-kV-Mischgestänge) bis zum UW Siems -Dauerhafte Außerbetriebnahme der bestehenden 220-kV-Erdkabelverbindung zwischen dem UW Lübeck und UW Siems LH-13-215 -Errichtung und Betrieb diverser temporärer Freileitungs- oder Kabelprovisorien in der Spannungsebene 110-kV -Erschließung der Baufelder über das örtliche Wegenetz sowie über neue o-der bestehende Zufahrten -Bauzeitliche Ertüchtigung diverser gemeindlicher Wege für die Erschließung der Baustelle -Ausweisung von dauerhaften Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) sowie weitere aus den Planunterlagen ersichtliche Maßnahmen auf den Gebieten der Gemeinden Stockelsdorf und Ratekau sowie der Stadt Bad Schwartau im Kreis Ostholstein und der kreisfreien Hansestadt Lübeck. Mit dem Zulassungsbescheid vom 12.01.2024 (Az.: AfPE L-667-PFV 380-kV-Ltg Lübeck - UW Siems) hat das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie - (AfPE) zugelassen, dass bereits vor Feststellung des Plans für den Neubau und den Betrieb einer Hochspannungsfreileitung mit einer Nennspannung von 380 kV (Ostküstenleitung, 2. Bauabschnitt Raum Lübeck - UW Siems), unter Berücksichtigung der in der Zulassung genannten Nebenbestimmungen mit den in der Zulassung genehmigten Maßnahmen begonnen werden darf. Mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 30.09.2024 (Az.: AfPE L –667-PFV 380-kV-Ltg. Raum Lübeck-Siems) hat das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie - (AfPE) die Pläne für das o.g. Bauvorhaben festgestellt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN–SH)
Amt für Planfeststellung Energie (AfPE)
Mercatorstraße 5
24106
Kiel
Schleswig-Holstein
Deutschland
E-Mail: | posteingang@afpe.landsh.de |
URL: | https://www.schleswig-holstein.de/afpe |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
30.09.2024
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
07.05.2024 - 06.06.2024
Auslegungsinformationen
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
12.01.2024
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
15.08.2023 - 14.09.2023
Auslegungsinformationen
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
18.01.2023 - 19.01.2023
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
17.05.2022 - 16.06.2022