Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Vorhaben befindet sich im Ortsteil Herzogsägmühle des Markts Peiting im Landkreis Weilheim-Schongau. Zum Schutz dieses Ortsteils vor Hochwasser wurde angrenzend an die Oblandstraße (östlich) und Am Roten Berg (südlich) ein Regenrückhaltebecken auf Grundla-ge des wasserrechtlichen Bescheids vom 30.12.1998 errichtet. Die Gültigkeit des Bescheids und die ausgesprochene gehobene Erlaubnis endeten zum 30.12.2020. Das Wasserwirt-schaftsamt Weilheim kam im Zuge der Neuverbescheidung zu der wasserwirtschaftlichen Einschätzung, dass es sich beim dem damals als Regenrückhaltebecken bezeichneten Bau-werk (vgl. Nr. 1.1.4 des Bescheids vom 30.12.1998) nach aktuellem Stand der Technik um eine kleine Stauanlage handelt und demnach eine Bemessung nach der DWA-M 522 bzw. der DIN 19700 (hier Teil 12) zu erfolgen hat. Das Hochwasserrückhaltebecken (HRB) wird deshalb derzeit mit einer beschränkten Erlaub-nis bis zum 31.12.2024 im Bestand weitergeführt, welche auch die Einleitung des Nieder-schlagswassers in den Latterbach und in die Peitnach umfasst. Folgende Maßnahmen sind zur Erfüllung der Vorgaben gemäß DIN 19700 und DWA-M 522 notwendig: • Ergänzung der aktuellen Hochwasserentlastung (HWE) in Form eines DN1000 durch eine überlastbare Notentlastung ab ZH mit mind. 6 m Breite in Form einer erosionssi-cheren Dammscharte im Dammverschneidungsbereich/Urgelände (ohne weitere Nachweise). • Die erste Schwelle SOK1 am Teichmönch wird um insgesamt 0,31 m auf 706,37 müNHN abgesenkt, um den Bemessungshochwasserfall 1 und 3 zuerfüllen. Dies ist die Dauerstaukote bzw. das feste Stauziel (ZS) des künftigen Zustands. • Die Dammkrone (ZK) wird im westlichen Bereich einheitlich um 0,31 m auf 709,04 müNHN erhöht, um den Freibordnachweis zu erfüllen. • Die Böschung ist auf eine Neigung von 1:3 anzugleichen sowie die Dammkrone auf eine Breite von mind. 3,0 m. • Der bestehende Bewuchs (Gehölz) wird im Bereich der Dammerhöhung sowie unmit-telbar im Bereich des Teichmönches entfernt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Weilheim-Schongau
Sachbereich 41.4 - Wasserrecht -
Pütrichstr. 8
82362
Weilheim in Oberbayern
Bayern
Deutschland
E-Mail: | wasserrecht@lra-wm.bayern.de |
Telefon: | +49 881 681-0 |
Fax: | +49 8861 211 4350 |
URL: | http://www.weilheim-schongau.de/ |
Datum der Entscheidung
17.10.2024