Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Teilnehmergemeinschaft Voggendorf hat beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz die Genehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG beantragt.
Für den Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen war gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG i. V. m. Nr. 16.1 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen.
Diese Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zur Folge haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
Es wird daher festgestellt, dass für das o. g. Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.
Die Planunterlagen können in der Zeit vom 17.10.2019 mit 31.10.2019 in der Verwaltung der Stadt Bad Kötzting, Herrenstr. 5, 93444 Bad Kötzting eingesehen werden.

UVP-Kategorie

Flurbereinigung

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz

Falkenberger Str. 4
95643 Tirschenreuth
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@ale-opf.bayern.de
Telefon: +49 9631 7920-0
Fax: +49 9631 7920-601
URL: http://www.landentwicklung.bayern.de/oberpfalz

Datum der Entscheidung

08.10.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bad Kötzting_150724_Bekanntmachung ( Bad Kötzting_150724_Bekanntmachung.pdf )