Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Planungsgemeinschaft A33 GbR, Technologiepark 31, 33100 Paderborn beantragt gem. § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) eine Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von fünf Windenergieanlagen vom Typ Nordex N149 in Borchen, Gemarkung Kirchborchen. Die Windenergieanlagen sollen an folgenden Standorten errichtet werden: WEA Flur Flurstück(e) 01 7 9 02 7 9 03 7 65,66,96 04 7 18,19,125 05 1 186 Weitere Angaben zu dem Vorhaben können dem ausgelegten Antrag und den zugehörigen Antragsunterlagen entnommen werden. Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des § 4 BImSchG. Die Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter Ziffer 1.6.2 aufgeführt. Für das Verfahren und die Zulassungsentscheidung ist der Kreis Paderborn zuständig. Für dieses Vorhaben wurde gem. § 9 i. V. m. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Der Entfall der Vorprüfung wird von der Ge-nehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Am 05.11.2018 wurde ein entsprechen-der UVP-Bericht durch die Antragstellerin vorgelegt. Gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG i.V.m. §§ 8 ff. der Verordnung über das Genehmigungs-verfahren (9. BImSchV) und § 19 UVPG wird das Vorhaben hierdurch öffentlich bekannt gemacht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Paderborn
Untere Immissionsschutzbehörde
Aldegreverstraße 10 – 14
33102
Paderborn
Nordrhein-Westfalen
E-Mail: | fb66@kreis-paderborn.de |
Telefon: | 05251-308-6661 |
Fax: | 05251-308-6699 |
URL: | https://www.kreis-paderborn.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
06.05.2020