Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Planungsgemeinschaft A33 GbR, Technologiepark 31, 33100 Paderborn beantragt gem. § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) eine Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von fünf Windenergieanlagen vom Typ Nordex N149 in Borchen, Gemarkung Kirchborchen. Die Windenergieanlagen sollen an folgenden Standorten errichtet werden: WEA Flur Flurstück(e) 01 7 9 02 7 9 03 7 65,66,96 04 7 18,19,125 05 1 186 Weitere Angaben zu dem Vorhaben können dem ausgelegten Antrag und den zugehörigen Antragsunterlagen entnommen werden. Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des § 4 BImSchG. Die Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter Ziffer 1.6.2 aufgeführt. Für das Verfahren und die Zulassungsentscheidung ist der Kreis Paderborn zuständig. Für dieses Vorhaben wurde gem. § 9 i. V. m. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Der Entfall der Vorprüfung wird von der Ge-nehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Am 05.11.2018 wurde ein entsprechen-der UVP-Bericht durch die Antragstellerin vorgelegt. Gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG i.V.m. §§ 8 ff. der Verordnung über das Genehmigungs-verfahren (9. BImSchV) und § 19 UVPG wird das Vorhaben hierdurch öffentlich bekannt gemacht.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Kreis Paderborn
Untere Immissionsschutzbehörde

Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Nordrhein-Westfalen

E-Mail: fb66@kreis-paderborn.de
Telefon: 05251-308-6661
Fax: 05251-308-6699
URL: https://www.kreis-paderborn.de

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

06.05.2020

Auslegungsinformationen

42340-18 1,2,4 BK Amtsblatt ( 42340-18 1,2,4 BK Amtsblatt.pdf )

Entscheidung

42340-18 1,2,4 Genehmigung 06.05.20 ( 42340-18 1,2,4 Genehmigung 06.05.20.pdf )