Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Herr Thies Burmeister plant in 23843 Bad Oldesloe, Gemarkung Seefeld, Flur 5, Flurstück 22/1 für die Feldberegnung über einen Brunnen Grundwasser zu fördern. Hierzu ist die Errichtung eines neuen Brunnens erforderlich.

Es handelt sich bei dem Vorhaben um die Benutzung des Grundwassers nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 des Wasserhaushalts-gesetzes (WHG) und bedarf gemäß § 8 (1) WHG einer Erlaubnis. Gegenstand der Erlaubnis ist die Grundwasser-entnahme zur Feldberegnung mit einer maximalen Entnahmemenge von39.000m³/a. Dabei werden drei Brunnen an unterschiedlichen Standorten eingesetzt. Durch Flächentausch und zur Einhaltung der Fruchtfolge werden die Brunnen 02 und 03 wechselseitig und mit unterschiedlicher Entnahmemenge betrieben.

Für das geplante Vorhaben war nach § 9 in Vb. m. § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Nr. 13.3.3 der Anlage 1 (Liste "UVP-pflichtige Vorhaben") zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen. Die Vorprüfung wurde anhand der in der Anlage 3 zum UVPG genannten Kriterien durchgeführt.

Die Prüfung hat ergeben, dass aufgrund der Planung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der in Anlage 3 Nr. 2.3 des UVPG aufgeführten Kriterien ausgeschlossen sind. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht.

Auf Antrag können die Unterlagen beim Kreis Stormarn, untere Wasserbehörde, Louise-Zietz-Straße 4, 23843 Bad Oldesloe nach Termin-Vereinbarung eingesehen werden.

Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Bad Oldesloe, 29. April 2021
Az.: 55.23.1092/000040

Kreis Stormarn
Der Landrat
als untere Wasserbehörde
Im Auftrag
Dr. Dietrich Peters

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Schleswig-Holstein

Ansprechpartner

Kreis Stormarn

Schleswig-Holstein
Deutschland

E-Mail: info@kreis-stormarn.de
URL: https://www.kreis-stormarn.de/

Datum der Entscheidung

29.04.2021