Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Mit E-Mail vom 30.10.2023 beantragte das Landschaftsarchitekturbüro Land Schafft Raum, Mühldorf namens und im Auftrag der Stadt Landshut die wasserrechtliche Gestattung für das im Betreff genannte Vorhaben. Dabei handelt es sich um die Neuanlage eines ca. 115 m langen Seitenarmes des Hammerbachs mit Wasserspielplatz und Kneippanlage. Damit ist der Tatbestand eines Gewässerausbaus (§ 67 Abs. 2 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes - WHG), der grundsätzlich der Planfeststellung bedarf (§ 68 Abs. 1 WHG), erfüllt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Stadt Landshut
Altstadt 315
84028
Landshut
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@landshut.de |
Telefon: | +49 871 88-0 |
Fax: | +49 871 24570 |
URL: | http://www.landshut.de |
Datum der Entscheidung
17.04.2024