Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Energieanlagen HOT Zwei GmbH & Co. KG in 09337 Hohenstein-Ernstthal, August-Bebel-Str. 10, beantragte mit Datum vom 2. November 2020 gemäß § 4 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert am 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3146), in Verbindung mit § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert am 12. Januar 2021 (BGBl. I S. 69), und Nr. 1.6.2 Anhang 1 zur 4. BImSchV die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage mit einer Nabenhöhe von 166 Metern und einem Rotordurchmesser von 136 Metern am Standort 09356 St. Egidien, Gemarkung Lobsdorf, Flurstück 135/9. Mit diesem Vorhaben wird die aus drei bestehenden und drei bereits genehmigten Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern bestehende Windfarm erweitert und bedarf somit einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 10 Abs. 2 UVPG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 UVPG und Nr. 1.6.2 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG. Diese Vorprüfung führte das Landratsamt Zwickau mit Eröffnung des immissionsschutz-rechtlichen Genehmigungsverfahrens anhand der eingereichten Unterlagen und unter Beteiligung der entsprechenden Fachbehörden durch. Dabei war zu prüfen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Der Standort des Vorhabens befindet sich in keinem Europäischen Schutzgebiet, Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet. Die nächsten Schutzgebiete nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) liegen im Teilgebiet Kuhschnappel des FFH- Gebiets „Oberwald Hohenstein-Ernstthal“ ca. 1,5 km östlich. Der größere Teil dieses FFH-Gebiets liegt im Oberwald ca. 4 km nordöstlich des geplanten Standortes. Das FFH-Gebiet „Am Rümpfwald“ beginnt ca. 3,9 km südwestlich. Weiterhin beginnen ca. 1,2 km nordwestlich das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Mulden- und Chemnitztal“, ca. 1,4 km östlich das LSG „Pfaffenberg-Oberwald“ und ca. 3 km westlich das LSG „Erzgebirgsweg“. Umweltauswirkungen des Vorhabens, die die besondere Empfindlichkeit oder Schutzziele dieser Gebiete betreffen, sind jedoch nicht zu erwarten. Zum Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft sowie in das Landschaftsbild durch die geplante Windenergieanlage werden umfangreiche naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgesetzt. Dabei werden auch die geringfügige Flächenversiegelung für das Fundament der Windenergieanlage und die Teilversiegelung für Zufahrt und Stellplätze berücksichtigt. Zum Schutz geschützter Vogel- und Fledermausarten werden umfassende Betriebsbeschränkungen für die Windenergieanlage festgelegt. Durch Begrenzung der Schall- und Schattenwurfemissionen der Windenergieanlage wird entsprechend den erstellten Immissionsprognosen unter Berücksichtigung der bestehenden und bereits genehmigten Windenergieanlagen die Einhaltung der Richtwerte für Geräusche und Schattenwurf an der umliegenden Wohnbebauung gewährleistet. Erhebliche Belästigungen durch Geräusche und Schattenwurf werden damit ausgeschlossen. Durch das Vorhaben ergeben sich keine zusätzlichen Abfallströme. Der Eintrag wassergefährdender Stoffe in Wasser, Boden und Grundwasser kann im bestimmungsgemäßen Betrieb ausgeschlossen werden. Auswirkungen des Vorhabens auf den Wasserhaushalt, das Klima und die Luft sowie auf Kultur- und Sachgüter sind nicht zu erwarten. Aufgrund des Standortes auf einer intensiv genutzten Ackerfläche wird die Pflanzenwelt ebenfalls nicht beeinträchtigt. Die allgemeine Vorprüfung des Landratsamtes Zwickau hat ergeben, dass die Errichtung und der Betrieb einer weiteren Windenergieanlage an dem Standort keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt haben kann. Dementsprechend besteht für das beantragte Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 5 Abs. 3 UVPG die vorgenannte Entscheidung des Landratsamtes Zwickau nicht selbstständig anfechtbar ist. Zwickau, den 3. August 2021
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Ansprechpartner
Landratsamt Zwickau
Zwickau
Postfach PF 10 01 76
08067 Zwickau
Sachsen
Deutschland
E-Mail: | umwelt@landkreis-zwickau.de |
URL: | https://www.landkreis-zwickau.de/ |
Datum der Entscheidung
03.08.2021