Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Umsetzung eines Mountain-Bike-Parks im Bereich zwischen „Brennesstraße, Sonnenhang und Thurnhofhang“ als Sommerattraktion Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls zur UVP-Pflicht nach § 7 Abs. 2 UVPG Die ARBER-BERGBAHN plant im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zur touristischen Attraktivitätssteigerung im Sommerhalbjahr („Ganzjahreskonzept“) die Anlage eines Bike-parks im Bereich zwischen Thurnhofhang und Sonnenhang unter Einbeziehung der bestehenden Aufstiegshilfen. Das gesamte Bike-Park-Angebot soll 20 Trails umfassen, die in zwei Ausbaustufen realisiert werden sollen. Für den Bau der Trails wird ein Bauantrag gemäß Art. 64 BayBO gestellt. Für den Bergauf-Transport der Fahrer mit ihren Rädern werden die bestehenden Aufstiegshilfen Thurnhofschlepplift und im Rahmen der weiteren Projektrealisierung die Sonnenhangbahn genutzt. Für die bestehende Schleppliftanlage am Thurnhof wird für jede der beiden Anlagen jeweils die Änderung/Ergänzung der Bau- und Betriebsgenehmigung gemäß Art. 13 BayESG beantragt. Das Untersuchungsgebiet (UG) liegt in der Gemeinde Bayerisch Eisenstein im Landkreis Regen im Regierungsbezirk Niederbayern. Es erstreckt sich entlang der St 2137 (Brennesstraße) zwischen Sonnenhang und Thurnhofhang am Großen Arber von den jeweiligen Tal- bis zu den Gipfelstationen. Es umfasst damit einen Hangbereich von ca. 70 ha Größe und einem Höhenunterschied von ca. 200 m von ca. 1.000 m ü. NN auf Höhe der Talstationen bis auf 1.200 m ü. NN bei der Bergstation der Sonnenhang-Sesselbahn. Das UG umfasst damit den gesamten, für die Anlage eines Bike-Park überplanten Bereich in beiden Ausbaustufen. Die Errichtung der Trails sind gem. Art. 55 BayBO baurechtlich genehmigungspflichtig. Zuständig für die Durchführung der baurechtlichen Verfahren ist die Untere Bauaufsichtsbehörde am LRA Regen. Die erforderliche Rodungserlaubnis wird mit der Baugenehmigung erteilt. Der Bau der Trails stellt eine dauerhafte Waldumwandlung von Waldfläche (Rodung bzw. dauerhafte Inanspruchnahme von Wald i.S.v. § 9 BWaldG i.V.m. Art. 9 Abs. 2 BayWaldG) dar. Als Bezugsgröße für die Ermittlung der Größe der Rodungsfläche werden die Fahrspur, die Böschungsbereiche sowie die parallel verlaufenden Arbeitsstreifen herangezogen. Dementsprechend geht mit dem geplanten Vorhaben eine Rodung von 2,65 ha einher. Für das Vorhaben ist gemäß Anhang 1 Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ eine standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht nach Nummer 17.2.3 „Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart mit 1 ha bis weniger als 5 ha Wald“ anhand der Kriterien der Ziffer 1, Ziffer 2 und Ziffer 3 der Anlage 3 zum UVPG durchzuführen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Regen
Poschetsrieder Str. 16
94209
Regen
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@lra.landkreis-regen.de |
Telefon: | +49 9921 601-0 |
Fax: | +49 9921 601-100 |
URL: | http://www.landkreis-regen.de |
Datum der Entscheidung
13.08.2024