Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach erhielt mit Bescheid des Landratsamtes Bamberg vom 8. Januar 2003, Az.: 52-632/1-Nr. 46/92 die wasserrechtliche gehobene Erlaubnis zum Einleiten von behandeltem Abwasser aus der Kläranlage Burgebrach in die Mittelebrach. Diese Erlaubnis war befristet erteilt worden und erlischt mit Ablauf des 31. Dezember 2022. Die Kläranlage der Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach ist substantiell verbraucht. Die maschinen- und elektrotechnischen Anlagenteile sind teilweise veraltet. Die bestehende Tropfkörperanlage (Alter Stufe 1 > 50 Jahre, Ausbaugröße 13.000 EW) ist nicht dazu in der Lage, die künftig erhöhten Anforderungen an die Ablaufwerte einzuhalten. Die auf dem Grundstück Fl.-Nr. 862 (Gmkg. Burgebrach) bestehende Kläranlage der Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach soll daher innerhalb des Grundstücks in Richtung Westen baulich erweitert und modernisiert werden. Es erfolgt der Umbau bzw. die Umwandlung der bestehenden Tropfkörper- in eine moderne Belebungsanlage. Die Größe des Erweiterungsbereiches beträgt ca. 0,21 ha, davon werden ca. 0,15 ha erstmalig und zusätzlich versiegelt. Direkt westlich an den Bestand anschließend ist die Errichtung eines Vorklärbeckens (L x B: 16,0 m x 6,5 m), eines dreiteiligen SBR-Beckens (Belebungsanlage, jedes Becken mit Volumen von ca. 1.600 m³, Durchmesser ca. 19,0 m), eines Kombibauwerks (bestehend aus Vorlagebehälter, Kompressor-/Pumpenanlage und Schlammeindicker), befestigter Betriebs-/Bewegungsflächen im Umfeld der neuen Anlagenbauteile sowie einer neuen, ca. 128 m langen Druckleitung (Ablauf Dekanter, DN 350) zwischen dem Erweiterungsbereich im Westen und dem bestehenden Nachklärbecken im Osten der Kläranlage. Dieses wird zukünftig in ein Ausgleichsbecken umgewandelt, insofern baulich nachgenutzt und mit einer Überdachung versehen. Die in der Bestandsanlage vorhandenen, künftig nicht mehr benötigten Tropfkörper-, Vor- und Zwischenklärbecken werden aufgelassen. Ihr Rückbau ist derzeit nicht vorgesehen. Die vorhandene Grundstückseinfriedung wird an der derzeitigen westlichen Ausbaugrenze abgebrochen und um die Erweiterungsfläche herumgeführt/verlängert. Eine hier ebenfalls vorhandene Hecke (überwiegend Ziersträucher) muss hierfür abschnittsweise gerodet werden.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

FB 42.2 Wasserrecht
Landratsamt Bamberg
Burger, Alexandra, Frau

Ludwigstr. 23
96052 Bamberg
Bayern
Deutschland

E-Mail: alexandra.burger@lra-ba.bayern.de
Telefon: +49 951 85-514
Fax: +49 951 85-85114
URL: http://www.landkreis-bamberg.de

Datum der Entscheidung

05.07.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Feststellung nach § 5 Abs. 1 UVPG ( Feststellung nach § 5 Abs. 1 UVPG.pdf )
Begründung nach § 5 Abs. 2 Sätze 2 und 3 UVPG ( Begründung nach § 5 Abs. 2 Sätze 2 und 3 UVPG.pdf )