Allgemeine Vorhabenbeschreibung
1969 wurde die Rohstoffgewinnung am Fuße des Muppberges bei Neustadt im Coburger Land aufgenommen. Die Quarzsandwerk Wellmersdorf GmbH & Co. KG plant die Erweiterung des Quarzsandtagebaus Wellmersdorf auf einer Fläche von ca. 7,7 ha in nordwestliche Richtung, womit eine bessere und wirtschaftlichere Nutzung der Lagerstätte angestrebt wird. Im Anschluss erfolgt das Auffahren der Lagerstätte in südöstliche Richtung. Hierfür liegt der der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, vom 03.01.2006 vor. Mit der bereits planfestgestellten südlichen und südwestlichen Erweiterung der Rohstoffgewinnung ist eine Verlegung der Aufbereitungsanlage des Werkes in südliche Richtung verbunden. Das unternehmerische Konzept muss derart geändert werden, dass zunächst eine Nutzung der Rohstoffvorräte im nordwestlichen Bereich der Lagerstätte angestrebt wird. Es ist geplant, nach erfolgter Rohstoffgewinnung das Restloch mit Fremdmaterial zu verfüllen. Dabei sollen Inertstoffe mit den Zuordnungswerten Z 0 entsprechend des Bayerischen Eckpunktepapiers Leitfaden zur Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen ([LfU2021]) angenommen werden. Der Quarzsandtagebau Wellmersdorf wird auf der Grundlage des Rahmenbetriebsplanes (RBP) sowie darauf aufbauender Haupt- und Sonderbetriebspläne betreiben. Der RBP ist bis zum 31.12.2045 befristet. Für die geplante nordwestliche Erweiterung des Tagebaus ist ein Antrag auf Änderung des Rahmenbetriebsplanes nach § 52 Abs. 2c BBergG erforderlich. Der Rohstoff des Quarzsandtagebaus Wellmersdorf ist nach § 3 Abs. 4 BBergG als grundeigener Bodenschatz eingestuft. Für die Gewinnung von Bodenschätzen im Tagebau mit einer Fläche > 25 ha besteht gemäß § 1 Abs. 1 b) aa) UVP-V Bergbau die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Die geplante Erweiterung umfasst a. 7,7 ha, sodass gemäß UVP-V Bergbau keine UVP-Pflicht für das Vorhaben besteht. Da durch die geplante Erweiterung die Rodung einer Waldfläche von ca. 4,5 ha notwendig ist, wird das Vorhaben in Nr. 17.2.3 der Anlage 1 des UVPG eingeordnet Für das Vorhaben wäre daher eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich. Das Unternehmen hat sich entschlossen, eine UVP nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 UVPG durchzuführen. Die Zuständigkeit der Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern – als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ergibt sich aus den Vorschriften des Bundesberggesetzes i.V.m. §§ 2, 3 der Verordnung über Organisation und Zuständigkeiten der Bergbehörden (Bergbehörden-Verordnung - BergbehördV) vom 09.11.2013 (GVBl S. 651). Im Dezember 2021 legte die Firma Quarzsandwerk Wellmersdorf GmbH & Co. KG bei der Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern – die für das Vorhaben erforderlichen Antragsunterlagen zur Zulassung vor. Die Antragsunterlagen enthalten neben dem Erläuterungsbericht und vorhabensspezifischen Plänen einen UVP-Bericht, eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung; einen landschaftspflegerischen Begleitplan, einen Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie, hydrogeologisches Gutachten und ergänzende Unterlagen und Anträge. Die Höhere Landesplanungsbehörde stellte fest, dass der überwiegende Teil des Vorhabengebietes innerhalb des im Regionalplan Oberfranken-West ausgewiesenen Vorranggebietes für die Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen „PG1 -Pegmatitsand, Neustadt b. Coburg- Süd“ liegt. Die raumordnerischen Belange können daher mit einer landesplanerischen Stellungnahme eingebracht werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierung von Oberfranken
Bergamt Nordbayern
Ludwigstr. 20
95444
Bayreuth
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@reg-ofr.bayern.de |
Telefon: | +49 921 604-0 |
Fax: | +49 921 604-1258 |
URL: | http://www.regierung.oberfranken.bayern.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
29.05.2024
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
26.07.2022 - 26.07.2022
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
08.03.2022 - 07.04.2022