Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein hat nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beim Landrat des Kreises Stormarn als untere Wasserbehörde einen Antrag auf Durchführung von Vernässungsmaßnahmen im südlichen Zentralbereich des Naturschutzgebietes Nienwohlder Moor gestellt. Es handelt sich bei dem Vorhaben um einen Gewässerausbau im Sinne des § 67 Abs. 2 WHG. Für das geplante Vorhaben war nach § 7 Abs. 1 UVPG in Verbindung mit Nr. 13.18.1 der Anlage 1 (Liste "UVP-pflichtige Vorhaben") zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die Vorprüfung erfolgte anhand der in der Anlage 3 zum UVPG genannten Kriterien. Die überschlägige Prüfung nach § 7 Abs. 1 UVPG hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht. Auf Antrag und nach Terminabsprache können die Unterlagen beim Kreis Stormarn, untere Wasserbehörde, Mommsenstraße 13 in 23843 Bad Oldesloe gerne eingesehen werden. Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Bad Oldesloe, 14. September 2022 Az.: 651-40-1/051-086 Kreis Stormarn Der Landrat als untere Wasserbehörde Im Auftrag gez. Unterschrift Dirk Willhoeft

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Schleswig-Holstein

Ansprechpartner

Kreis Stormarn

Schleswig-Holstein
Deutschland

E-Mail: info@kreis-stormarn.de
URL: https://www.kreis-stormarn.de/

Datum der Entscheidung

14.09.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

220914 Bekanntmachung UVP.pdf ( 220914 Bekanntmachung UVP.pdf )