Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids für den Neuaufschluss einer Abgrabung zur Gewinnung von Kies und Sand auf dem Gebiet der Gemeinde Aldenhoven, Gemarkung Aldenhoven, Flur 21, Flurstücke 116, 117, 118 tlw. und 119-121 (Variante 2) Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß §§ 5, 7 und 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Beton- und Asphaltmischwerke Tholen GmbH aus Geilenkirchen plant in Aldenhoven (südöstlich von Dürboslar zwischen der B 56 und der Autobahn A 44) den Neuaufschluss einer ca. 9,6 Hektar großen Trockenabgrabung zur Gewinnung von Kies und Sand. Für dieses Vorhaben wird mit Schreiben vom 22.01.2024 vorab ein Vorbescheid zur bauplanerischen Zulässigkeit der Trockenabgrabung beantragt. Dabei soll verbindlich geklärt werden, ob das in den beigefügten Antragsunterlagen beschriebene Abgrabungsvorhaben aus planungsrechtlicher Sicht zulässig ist. Die Prüfung soll sich auf die Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung, den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts beschränken. Gemäß §§ 5 und 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG - i. V. m. Anlage 1 des Landes-UVP-Gesetzes NRW war im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls festzustellen, ob der beantragte Vorbescheid eine Pflicht zur Durchführung einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung auslöst. Dies wäre der Fall, wenn der Vorbescheid erhebliche Umweltauswirkungen zur Folge haben könnte. Die Voranfrage bezieht sich explizit auf die bauplanungsrechtlichen Standortkriterien. Öffentliche Belange des Arten- und Naturschutzrechts, der Landschaft und des Naturhaushalts sowie des Immissionsschutzrechtes und Bodendenkmalsschutzes u.a. wurden ausgeschlossen. Die bloße planungsrechtliche Standortentscheidung wirkt sich nicht auf die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Landschaft, Wasser, Luft, Klima, kulturelles Erbe oder Sachgüter aus. Der planerische Vorbescheid berechtigt nicht zum Rohstoffabbau.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Düren
Umweltamt
Bismarckstr. 16
52351
Düren
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | amt66@kreis-dueren.de |
Telefon: | 02421/ 2210-66005 |
Fax: | 02421/2210-66990 |
URL: | www.kreis-dueren.de |
Datum der Entscheidung
17.07.2024