Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stadt Töging a. Inn hat für das Niederbringen von zwei Tiefbohrungen mit Ausbau zu Trinkwasserbrunnen in tieferen tertiären Schichten (3. Grundwasserstockwerk) mit gespannten Grundwasserverhältnissen eine beschränkte Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 WHG, Art. 15 BayWG beantragt. Die Bohrungen mit einer Tiefe bis 80 m u. GOK sind auf den Grundstücken Fl.Nr. 1246 und 1239/4 der Gemarkung Töging a. Inn aufgrund der positiven Ergebnisse der im Jahr 2020 erfolgten Versuchsbohrung mit Ausbau zum Versuchsbrunnen sowie durchgeführten qualitativen und quantitativen Tests geplant.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Altötting
Sachgebiet 21 - Wasserrecht
Bahnhofstr. 38
84503
Altötting
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@lra-aoe.de |
Telefon: | +49 8671 502-0 |
Fax: | +49 8671 502-250 |
URL: | https://www.lra-aoe.de |
Datum der Entscheidung
10.02.2022