Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Stadt Töging a. Inn hat für das Niederbringen von zwei Tiefbohrungen mit Ausbau zu Trinkwasserbrunnen in tieferen tertiären Schichten (3. Grundwasserstockwerk) mit gespannten Grundwasserverhältnissen eine beschränkte Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 WHG, Art. 15 BayWG beantragt. Die Bohrungen mit einer Tiefe bis 80 m u. GOK sind auf den Grundstücken Fl.Nr. 1246 und 1239/4 der Gemarkung Töging a. Inn aufgrund der positiven Ergebnisse der im Jahr 2020 erfolgten Versuchsbohrung mit Ausbau zum Versuchsbrunnen sowie durchgeführten qualitativen und quantitativen Tests geplant.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Altötting
Sachgebiet 21 - Wasserrecht

Bahnhofstr. 38
84503 Altötting
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lra-aoe.de
Telefon: +49 8671 502-0
Fax: +49 8671 502-250
URL: https://www.lra-aoe.de

Datum der Entscheidung

10.02.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung § 5 Abs. 2UVPGBohrungenTöging ( Bekanntmachung § 5 Abs. 2UVPGBohrungenTöging.docx )