Allgemeine Vorhabenbeschreibung

In dem Zusammenlegungsverfahren Fischerbach ist für die zweckmäßige Neugestaltung des Zusammenlegungsgebietes eine Änderung des Ausbauplans erforderlich geworden. Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist, da von der Baumaßnahme keine erheblichen Schädigungen der relevanten Schutzgüter zu erwarten sind und auftretende Beeinträchtigungen mit tauglichen landschaftspflegerischen Maßnahmen vermieden bzw. minimiert werden können. Weitere verfahrensbezogene Unterlagen sind unter https://www.lgl-bw.de/2536 einsehbar.

UVP-Kategorie

Flurbereinigung

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

LRA Ortenaukreis
Regierungsbezirk Freiburg
Amt Vermessung & Flurneuordnung

Badstraße 20
77652 Offenburg
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: vermessung-flurneuordnung@ortenaukreis.de
Telefon: 0781 805-1900
Fax: 0781 805-1950
URL: https://ortenaukreis.de

Datum der Entscheidung

27.11.2019