Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Im Werk 02.40 werden Kraftfahrzeuge gefertigt. Die Gesamtanlage mit teilweise selbständig genehmigungspflichtigen Nebeneinrichtungen bzw. Anlagenteilen unterliegt der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht (Ziffer 3.24 (G) der 4. BImSchV). Wesentlicher –auch selbständig genehmigungspflichtiger- Anlagenteil ist dabei der Komplex der Lackiererei. Im Lackierereigebäude 41.3 sind derzeit zwei Hohlraumkonservierlinien in Betrieb. Hier werden die Hohlräume der Karossen mit Wachs gefüllt. Aufgrund neuer und verbesserter Arbeitsstrukturen soll die Hohlraumkonservierung erneuert werden. Im bestehenden Lackierereigebäude 40.3 sollen zwei neue Linien entstehen. Anschließend an deren Inbetriebnahme werden dann die derzeit bestehenden Konservierlinien demontiert werden. Durch die vorgesehene neue Anlagentechnik soll in erster Linie eine nahezu vollständig automatisierte Wachs-Applikation in den Hohlräumen erreicht und nur noch geringe Umfänge manuell ausgeführt werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Dingolfing-Landau
Obere Stadt 1
84130
Dingolfing
Bayern
Deutschland
E-Mail: | info@landkreis-dingolfing-landau.de |
Telefon: | +49 8731 87-0 |
Fax: | +49 8731 87-100 |
URL: | http://www.landkreis-dingolfing-landau.de |
Datum der Entscheidung
10.08.2022