Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Im Werk 02.40 werden Kraftfahrzeuge gefertigt. Die Gesamtanlage mit teilweise selbständig genehmigungspflichtigen Nebeneinrichtungen bzw. Anlagenteilen unterliegt der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht (Ziffer 3.24 (G) der 4. BImSchV). Wesentlicher –auch selbständig genehmigungspflichtiger- Anlagenteil ist dabei der Komplex der Lackiererei. Im Lackierereigebäude 41.3 sind derzeit zwei Hohlraumkonservierlinien in Betrieb. Hier werden die Hohlräume der Karossen mit Wachs gefüllt. Aufgrund neuer und verbesserter Arbeitsstrukturen soll die Hohlraumkonservierung erneuert werden. Im bestehenden Lackierereigebäude 40.3 sollen zwei neue Linien entstehen. Anschließend an deren Inbetriebnahme werden dann die derzeit bestehenden Konservierlinien demontiert werden. Durch die vorgesehene neue Anlagentechnik soll in erster Linie eine nahezu vollständig automatisierte Wachs-Applikation in den Hohlräumen erreicht und nur noch geringe Umfänge manuell ausgeführt werden.

UVP-Kategorie

Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Dingolfing-Landau

Obere Stadt 1
84130 Dingolfing
Bayern
Deutschland

E-Mail: info@landkreis-dingolfing-landau.de
Telefon: +49 8731 87-0
Fax: +49 8731 87-100
URL: http://www.landkreis-dingolfing-landau.de

Datum der Entscheidung

10.08.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

AV UVP Hohlraumkonservierung Werk 2.4 ( AV UVP Hohlraumkonservierung Werk 2.4.docx )