Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Herr und Frau Frank und Angelika Nöleke, Gemünden-Wernfeld, sind Eigentümer und Betreiber der Wasserkraftanlage Gipsmühle in Gemünden-Wernfeld. Mit Bescheid des ehemaligen Landratsamtes Gemünden a. Main vom 23.11.1966, geändert mit Bescheid vom 29.12.1966 und neuerteilt mit Bescheid des Landratsamtes Main-Spessart vom 12.01.1998 wurde den früheren Eigentümern der Gipsmühle in Wernfeld die wasserrechtliche Bewilligung für eine Stauerhöhung um 20 cm auf 157,962 müNN erteilt. Diese Bewilligung war bis zum 31.12.2017 befristet. Für die Wasserkraftanlage besteht ansonsten ein Altrecht. Die derzeitigen Eigentümer der Gipsmühle, Herr und Frau Nöleke, beantragen die Neuerteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Stauerhöhung. Gleichzeitig werden die Antragsunterlagen für den bereits erfolgten Bau einer Fischaufstiegsanlage, von Fischabstiegseinrichtungen und Austausch der Rechenanlage zur wasserrechtlichen Genehmigung vorgelegt. Hierfür war mit Bescheid des Landratsamtes Main-Spessart vom 06.10.2015 der vorzeitige Beginn genehmigt worden. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls für die Errichtung einer Fischaufstiegsanlage erfolgte ebenfalls bereits 2015.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Main-Spessart
Untere Wasserrechtsbehörde

Marktplatz 8
97753 Karlstadt
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lramsp.de
Telefon: +49 9353 793-0
Fax: +49 9353 793-7900
URL: http://www.main-spessart.de

Datum der Entscheidung

27.04.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

UVP - Vorprüfung des Einzelfalls für die Gipsmühle in Wernfeld ( UVP - Vorprüfung des Einzelfalls für die Gipsmühle in Wernfeld.pdf )