Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Seestadt Bremerhaven, vertreten durch das Stadtplanungsamt, plant im Geltungsbereich des Bebauungsplanes S183 „Bundesautobahnzubringer Mitte/Ost“ die Entwicklung und Vermarktung eines Wohngebietes. Das Allgemeine Wohngebiet (WA) soll sich über die Flurstücke Geestendorf, Flur 43, Flurstück 122 und Geestendorf, Flur 43, Flurstück 57/4 erstrecken. Im Bereich dieses gültigen Bebauungsplanes hat sich ein Wald im Sinne des §2 Abs. 1 des Bremischen Waldgesetzes (BremWaldG 2022) in einer Größe von 11.953 m² entwickelt. Dieser Wald soll für die Entwicklung des Wohngebietes vollständig umgewandelt werden. Für die Umwandlung ist ein Genehmigungsverfahren nach § 8 BremWaldG erforderlich.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Umweltschutzamt Bremerhaven
Untere Waldbehörde
Grashoffstr. 7
27570
Bremerhaven
Deutschland
Datum der Entscheidung
20.06.2024