Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Für den Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen war ge-mäß § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG i. V. m. Nr. 16.1 der Anlage 1 zum UVPG ei-ne allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzufüh-ren. Diese Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben unter Berücksichti-gung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erhebli-chen nachteiligen Umweltauswirkungen zur Folge haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Es hat sich gezeigt, dass Natur und Landschaft durch die Umsetzung der Planung nur wenig beeinträchtigt werden. Der Ausbau des Wegenetzes erfolgt hauptsächlich auf alter Trasse. Landschaftstypische und ökologi-sche Lebensräume, vor allem kartierte Biotope, werden verbessert und er-halten. Die unvermeidlichen Eingriffe werden aufgrund der angedachten Maßnahmen zur naturschutzrechtlichen Kompensationspflicht mehr als kompensiert. Es wird daher festgestellt, dass für das o. g. Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.   Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.

UVP-Kategorie

Flurbereinigung

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz

Falkenberger Str. 4
95643 Tirschenreuth
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@ale-opf.bayern.de
Telefon: +49 9631 7920-0
Fax: +49 9631 7920-601
URL: http://www.landentwicklung.bayern.de/oberpfalz

Datum der Entscheidung

02.09.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Speinshart_150724-Bekanntmachung.pdf ( Speinshart_150724-Bekanntmachung.pdf )