Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma BWF Tec plant die Errichtung und den Betrieb eines Flüssiggaslagers mit einem max. Fassungsvermögen von 47,5 t Flüssiggas. Mit dazu gehört eine Anlage zur Verdampfung von Flüssiggas und Mischung eines Gas-Luft-Gemisches sowie eine Drucklufterzeugungsanlage. Die Anlage ist für den Einsatz von Propan konzipiert. Sie ist nicht für den Betrieb mit Butan ausgelegt, da es hier zu Kondensationen nach der Verdampferanlage kommen könne. Die Anlage dient der alternativen Gasversorgung der bestehenden Feuerungs- und Motoranlagen und der Unternehmensbereiche auf dem Werkgelände der BWF, die derzeit mit Erdgas und z.T. mit Heizöl-EL betrieben werden. Diese Anlagen sind z.T. selbst wieder genehmigungspflichtig nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Da das Flüssiggaslager mehreren Anlagen dient, stellt es aus fachtechnischer Sicht keine Nebeneinrichtung einer BImSchG-pflichtigen Anlage dar. Der erdgedeckte Behälter sowie die Container der Verdampfer-/Misch- und Drucklufterzeugungsanlage ist an der nördlichen Grundstücksgrenze des Unternehmensbereiches Envirotec geplant. Die Rohrleitungen vom Behälter bis zum Verdampfer werden ebenfalls erdgedeckt ausgeführt. Das benötigte Propan wird in flüssiger Phase aus dem Behälter entnommen und dem Verdampfer zugeführt. Die Beheizung des Verdampfers erfolgt indirekt über einen elektrisch beheizten Aluminiumkern in dem Rohrschlangen eingegossen sind. Das verdampfte Gas wird in der Mischanlage so mit Luft vermischt, dass das Mischgas den gleichen Wobbeindex wie Erdgas besitzt. Ein Austausch von Erdgas durch das Propan-Luft-Gemisch ist so ohne Anpassung an den Feuerungs- und Motoranlagen möglich.

UVP-Kategorie

Lagerung von Stoffen und Gemischen

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Günzburg

An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg
Bayern
Deutschland

E-Mail: info@landkreis-guenzburg.de
Telefon: +49 8221 95-0
Fax: +49 8221 95-240
URL: http://www.landkreis-guenzburg.de

Datum der Entscheidung

10.09.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung BWF ( Bekanntmachung BWF.pdf )