Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma LIDL Dienstleistung GmbH & Co. KG, Bonfelder Str. 2, 74206 Bad Wimpfen, hat mit Datum vom 25.04.2024 die Erteilung einer Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz zum Betrieb einer Anlage zur Lagerung von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerk) für den Standort LIDL Logistikzentrums Herne beantragt. Der Genehmigungsantrag umfasst im Wesentlichen: 1. Den Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung pyrotechnischer Gegenstände mit einer Lagerkapazität von 45 t Nettoexplosivmasse (NEM) zur Lagerung von Feuerwerk der Kategorien F1 und F2, Verträglichkeitsgruppen G und S, in den Gefahrstoffräumen GSR 1 / L.0.04 und GSR 2 / L.0.05 sowie angrenzende Logistikfläche / Warenausgang Pyrotechnik während der Monate November bis Januar eines jeden Jahres. 2. Die Nutzungsänderung gemäß § 60 BauO NRW 2018 (bauliche Nutzungsänderung dahingehend, dass die ursprünglich genehmigte Lagermenge an Pyrotechnischen Gegenständen von < 10 t auf 45 t Nettoexplosivstoffmasse erhöht werden soll). 3. Die Lagergenehmigung nach § 17 SprengG für die Lagerung pyrotechnischer Gegenstände. 4. Die Erlaubnis nach § 18 (1) Nr. 4 BetrSichV für die Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten mit einem Gesamtrauminhalt von mehr als 10.000 Litern.

UVP-Kategorie

Lagerung von Stoffen und Gemischen

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 53 - Immissionsschutz

Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de
Telefon: 02931 82-0
URL: https://www.bra.nrw.de

Datum der Entscheidung

16.07.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2024-07-16 Bekanntmachung UVPG-Vorprüfung_Lidl_Herne ( 2024-07-16 Bekanntmachung UVPG-Vorprüfung_Lidl_Herne.pdf )