Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Rheinische Baustoffwerke GmbH, Auenheimer Straße 25, 50129 Bergheim hat bei der Kreisverwaltung Euskirchen, der zuständigen Unteren Abgrabungsbehörde die Genehmigung zur Gewinnung von Sand und Kies im Trockenabbau beantragt. Die Anlage soll in Weilerswist, auf nachfolgenden Flurstücken errichtet und in Betrieb genommen werden: Gemarkung Vernich, Flur 12, Flurstücke 24, 25, 28, 30-34, 36-43 Hierbei handelt es sich um eine Abgrabung, die nach §§ 3 und 7 Abgrabungsgestz Nordrhein-Westfalen (AbgrG NRW) genehmigungspflichtig ist. Das Vorhaben fällt außerdem in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben ist nach § 1 Abs. 1 UVPG eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig.

UVP-Kategorie

Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Kreis Euskirchen

Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: bernd.scheipers@kreis-euskirchen.de
Telefon: 02251/15-239
Fax: 02251/15-391
URL: https://www.kreis-euskirchen.de

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

15.09.2023

Auslegungsinformationen

Bekanntmachung ( Bekanntmachung.pdf )

Entscheidung

Genehmigungsbescheid Kopie ( Genehmigungsbescheid Kopie.pdf )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

01.12.2022 - 02.02.2023

Auslegungsinformationen

Öffentliche Bekanntmachung.pdf ( Öffentliche Bekanntmachung.pdf )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

2022.10.25. KW Horchheim Abgrabungsantrag IV UVP - Text.pdf ( 2022.10.25. KW Horchheim Abgrabungsantrag IV UVP - Text.pdf )