Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Rheinische Baustoffwerke GmbH, Auenheimer Straße 25, 50129 Bergheim hat bei der Kreisverwaltung Euskirchen, der zuständigen Unteren Abgrabungsbehörde die Genehmigung zur Gewinnung von Sand und Kies im Trockenabbau beantragt. Die Anlage soll in Weilerswist, auf nachfolgenden Flurstücken errichtet und in Betrieb genommen werden: Gemarkung Vernich, Flur 12, Flurstücke 24, 25, 28, 30-34, 36-43 Hierbei handelt es sich um eine Abgrabung, die nach §§ 3 und 7 Abgrabungsgestz Nordrhein-Westfalen (AbgrG NRW) genehmigungspflichtig ist. Das Vorhaben fällt außerdem in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben ist nach § 1 Abs. 1 UVPG eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Euskirchen
Jülicher Ring 32
53879
Euskirchen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | bernd.scheipers@kreis-euskirchen.de |
Telefon: | 02251/15-239 |
Fax: | 02251/15-391 |
URL: | https://www.kreis-euskirchen.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
15.09.2023
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
01.12.2022 - 02.02.2023