Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Gemeinde Käbschütztal, OT Krögis, Kirchgasse 4 A, 01665 Käbschütztal hat bei der Landesdirektion Sachsen mit Schreiben vom 11. August 2022 die Entscheidung beantragt, ob für das Vorhaben anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden kann. Es ist die Offenlegung eines verrohrten Abschnittes des Höllbaches (Verrohrung DN500) auf einer Länge von ca. 195 m und der Rückbau des geschädigten geschlossenen Kanals geplant. Der vorhandene Betonkanal DN 500 soll ausgebaut werden. Der Gewässerlauf wird im Bereich des ehemaligen Gewässerbettes in einer flachen und geschwungenen Form wiederhergestellt. Das Vorhaben „Gewässeroffenlegung Höllbach südlich Ortslage Soppen“ fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen, die im Ergebnis negativ ausfiel.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Abteilung 4 - Umweltschutz
Dienststelle Dresden
Landesdirektion Sachsen
Referat 46DD
Stauffenbergallee 2
01099
Dresden
Sachsen
Deutschland
E-Mail: | post@lds.sachsen.de |
Telefon: | 0351 825-4001 |
Fax: | 0351 825-9999 |
Datum der Entscheidung
17.10.2022