Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Bioenergie Kehrberg GmbH, Wunderknabenweg 1 in 16928 Groß Pankow OT Kehrberg beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in der Gemarkung Kehrberg, Flur 3, Flurstück 192 eine Biogasanlage wesentlich zu ändern. Das Vorhaben umfasst die wesentliche Änderung der Biogasanlage Kehrberg durch eine Erneuerung der Gasspeicherdächer auf den Fermentern 1 – 3, was zu einer Erhöhung der Gasspeichermenge um 2853 m³ auf eine maximal mögliche Menge von 23.865 kg führt. Weiterhin erfolgt ein Umbau des vorhandenen Feststoffdosierers von Trockenfütterung zu Flüssigfütterung. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 8.6.3.2 V in Verbindung mit Nr. 9.36 V und Nr. 1.2.2.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 8.4.2.1 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Das Vorhaben lässt nach vorliegenden Kenntnissen über die örtlichen Gegebenheiten, unter Berücksichtigung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse und des gewählten Standortes sowie der vorgesehenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen im Sinne des UVPG auf die im Beurteilungsgebiet vorhandenen Schutzgüter erwarten, die nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die zu ändernde Biogasanlage befindet sich im Geltungsbereichs des Babauungsplans Nr. 1 „Biogasanlage Kehrberg“ der Gemeinde Groß Pankow. Eingriffe in Boden und Fläche, Luft und Klima, Tier und Pflanzen finden durch die beantragten Änderungen nicht statt. Durch die geänderte Feststoffdosierung kommt es zu keinen zusätzlichen Lärm- und Geruchsimmissionen. Die Erhöhung der maximal gelagerten Menge an Biogas führt zu keiner Gefährdung benachbarter Schutzobjekte. Erheblich nachteilige Umweltauswirkungen durch die Erhöhung der Höhe der Gasspeicherdächer auf das Landschaftsbild können ausgeschlossen werden. In der Nähe befindliche geschützte Biotope, Schutzgebiete und Bodendenkmäler sind aufgrund des Abstandes nicht von dem Änderungsvorhaben betroffen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt
T 11 Genehmigungsverfahrensstelle West
Seeburger Chaussee 2
14476
Potsdam OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | Einwendungen-T11@lfu.brandenburg.de |
Datum der Entscheidung
13.11.2024