Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die GfA A.d.ö.R., Anstalt des öffentlichen Rechts der beiden Landkreise Fürstenfeldbruck und Dachau, betreibt am Standort Geiselbullach ein abfallbefeuertes Heizkraftwerk zur Strom- und Wärmeerzeugung. Die GfA prüft die Möglichkeit, auf dem Betriebsgelände des Abfallheizkraftwerkes Geiselbullach, 2 Geothermiebohrungen mit einer Endteufe von 2790 m abzuteufen um den prognostizierten Wärmebedarf der Zukunft zu decken. Für die vorgesehene hydrothermale Erdwärmenutzung ist die Erschließung von Heißwasser-Vorkommen aus dem Tiefengrundwasserleiter des Karbonatgesteinskomplexes Malm über eine geothermische Dublette vorgesehen. Geplant ist, den Bohrplatz auf einer Teilfläche der nach Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigten, asphaltierten Abfalllager- und Verkehrsfläche der GfA zu errichten. Diese Teilfläche wird aus den BImSchG- Genehmigungen herausgenommen und dem Bergrecht unterstellt. Die GfA A.d.ö.R. beantragt dazu beim Bergamt Südbayern die Durchführung einer UVP-Vorprüfung gemäß § 1 Satz Nr. 10a UVP-V Bergbau i.V.m. § 7 UVPG zur Feststellung bzw. Nichtfeststellung einer UVP-Pflicht des Vorhabens.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierung von Oberbayern
Bergamt Südbayern
Maximilianstr. 39
80538
München
Bayern
Deutschland
E-Mail: | bergamt@reg-ob.bayern.de |
Telefon: | +49 89 2176-0 |
Fax: | +49 89 2176-2438 |
URL: | http://www.regierung.oberbayern.bayern.de |
Datum der Entscheidung
12.08.2024