Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 2 UVPG; hier: Evonik Operations GmbH -Werk Bonn-Beuel- Die Evonik Operations GmbH, Brühler Str. 2, 50389 Wesseling, hat gemäß §§ 8 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Förderung von Grundwasser aus dem vorhandenen Brunnen auf dem Grundstück Stadt Bonn, Gemarkung Beuel, Flur 80, Flurstücke 171 in einer Menge von insgesamt 60 m³/h, 1.200 m³/d und 330.000 m³/a als Brauchwasser für die Betriebswasserversorgung des Werkes in Bonn-Beuel beantragt. Nach § 7 Abs. 1 S. 1 i.V.m. Nr. 13.3.2. der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung – UVPG – ist für eine Grundwasserförderung in einer jährlichen Menge von 100.000 m³ bis weniger als 10 Mio. m³ eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Dabei ist aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage III des UVPG aufgeführten Kriterien zu untersuchen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt haben kann. Diese Prüfung hat ergeben, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Die wesentlichen Gründe hierfür sind: Es handelt sich bei dem beantragten Vorhaben um die Fortsetzung einer langjährigen Wasserentnahme. Die Jahresfördermenge der neu beantragten Erlaubnis soll im Vergleich zur bisherigen Erlaubnis in gleicher Höhe fortgesetzt werden. Eine Gefährdung für das Schutzgut Grundwasser ist nicht ersichtlich, da sich die geförderte Wassermenge nachweislich durch die Grundwasserneubildung ausgleicht. Eine Überbeanspruchung des Grundwasserdargebots findet nicht statt. Das geförderte Rohwasser weist teilweise erhöhte Werte an Cadmium, Selen und Zink auf, was auf die vorhandene Altlastensituation im Brunnenumfeld zurückzuführen ist. Die Wasseraufbereitung und Verwendung des Brunnenwassers erfolgt in einem geschlossenen System. Eine Aerosolbildung bei Verwendung des Brunnenwassers findet nicht statt, ein direkter Kontakt zwischen Brunnenwasser und den Mitarbeitern ist ausgeschlossen. Eine Ausnahme bildet die Probenahme am Brunnen, bei der entsprechende Schutzausrüstung getragen wird. Demnach liegen keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser und Luft vor. Weitere Schutzgüter, insbesondere grundwasserabhängige Feuchtgebiete, werden durch die Fortsetzung der Grundwasserförderung in der beantragten Menge ebenfalls nicht beeinträchtigt. Gemäß § 5 Abs. 2 UVPG wird diese Feststellung hiermit bekannt gemacht und ist nach § 5 Abs. 3 S. 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar. gez. Hülsen

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Bezirksregierung Köln
Dezernat 54 - Wasserwirtschaft

Zeughausstrasse 2-10
50667 Köln
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49(0)221-147-0
Fax: +49(0)221-147-3185
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de

Datum der Entscheidung

01.02.2022