Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Wasserrechtliche Erlaubnis Errichtung und Betrieb einer Wärmepumpenanlage für das Gebäude des Landratsamtes auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 817 und 820/3, Gemarkung und Stadt Starnberg, Strandbadstr. 2, 82319 Starnberg

Für das Vorhaben vom Landratsamt Starnberg auf beschränkte Erlaubnis für eine Wärmepumpenanlage auf Fl.-Nr. 817, Gemarkung und Stadt Starnberg, Strandbadstraße 2, 82319 Starnberg wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach Nr. 13.3.2 in der Anlage 1 des UVPG durchgeführt.

Im Ergebnis sind keine erheblichen negativen Auswirkungen aufgrund der beschränkten Erlaubnis für die Wärmepumpenanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 817, Gemarkung und Stadt Starnberg, Strandbadstr. 2, 82319 Starnberg zu erwarten. Auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) kann verzichtet werden, da bei den einzuhaltenden Temperaturgrenzwerten und mit den beantragten Entnahme- und Ableitungsmengen des Grundwassers keine schädliche Beeinflussung des Grundwassers bzw. der Oberflächengewässer zu erwarten ist.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Starnberg
Untere Wasserbehörde

Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
Bayern
Deutschland

E-Mail: info@lra-starnberg.de
Telefon: +49 8151 148-148
Fax: +49 8151 148-160
URL: http://www.landkreis-starnberg.de

Datum der Entscheidung

09.12.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung-UVP-Portal-Wärmepumpe-LRA-STA-Strandbadstraße-2019-12-10 ( Bekanntmachung-UVP-Portal-Wärmepumpe-LRA-STA-Strandbadstraße-2019-12-10.pdf )